Autor Thema: [HE] Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe und verbleiben im öD  (Read 2128 times)

MerGar

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Hallo zusammen,

ich war von 2017-2020 Student an der Hochschule für Polizei und Verwaltung und habe 2020 mein Studium erfolgreich abgeschlossen und seither als Sachbearbeiter in Südhessen meinen Dienst versehen.

Nun würde ich gerne meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach § 29 HBG beantragen. Leider wurden die Anwärterbezüge während des Studiums mit Auflagen gewährt die vorschreiben, dass man nach Beendigung des Vorbereitungsdienst 5 Jahre im öffentlichen Dienst verbleiben muss. Sollte in dieser Zeit aus eigener Veranlassung die Entlassung beantragt werden und man aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, würden Rückzahlungsansprüche entstehen.


 In meiner Belehrungsmappe habe ich folgende Auflage unterschrieben:

"
Sie dürfen im Anschluss an Ihre Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden (§ 29 Abs. 1 BBesG).
"

Im § 29 BBesG heißt es:


(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.


Nun zu meiner Frage:

Ich würde gerne meine Entlassung beantragen und daraufhin als Angestellter im öffentlichen Dienst in einem anderen Bundesland (Frau/Familie/Freunde) tätig werden. Ich würde somit im öffentlichen Dienst verbleiben aber kein Beamter mehr sein. Ich habe mehrere Absagen bzgl. des Beamtenstatus von diversen Dienstherren bekommen, da die Studieninhalte zu verschieden waren.

Könnte hier Rückzahlungsansprüche auf mich zukommen?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!


Grüße MerGar
« Last Edit: 13.10.2022 03:20 von Admin2 »

Mask

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Wenn du im öffentlichen Dienst bleibst, sollte keine Rückzahlung erfolgen, da 29 HBesG nicht vorschreibt, ob man im Beamten-oder Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst sein muss.

MerGar

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Hallo Mask,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Der Austritt aus der Polizei und die Einstellung bei der Verwaltung als Angestellter soll nahtlos übergehen. Leider gibt es diese "jur. Sekunde" in der ich quasi aus dem öffentlichen Dienst ausgetreten bin. Denkst du es könnte ein Problem werden?

Ich sehe das hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit kritisch.

Opa

  • Gast
Die juristische Sekunde halte ich für unerheblich, da die Formulierung „aus dem öD ausscheiden“ eine Beendigung auf unbestimmte Dauer impliziert.

Mask

  • Gast
Sehe ich wie Opa völlig unkritisch, du scheidest ja nicht aus