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Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden

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AndreasHL:
Hallo,

vom Vorgesetzten ergeht ein Mail an Mitarbeiter, wie künftig hinsichtlich der Urlaubsliste zu verfahren ist.

Der Personalratsvorsitzende hält daraufhin eine Sitzung ab. Es ergeht der einstimmige Beschluss, an alle Mitarbeiter ebenfalls eine Mail zu senden, dass diese Regelung als Gegenstandslos zu betrachten ist. Dies erfolgt auch so.

Die Dienststellenleitung bestätigt Stunden später, dass es von der Sache her richtig ist, die Urlaubsregelung hätte der Mitbestimmungspflicht unterlegen.

Trotzdem will der Dienststellenleiter ein Disziplinarverfahren gegen den Personalratsvorsitzenden einleiten. Begründung: Anstiftung von Mitarbeitenden zur Missachtung von Anweisungen einer Führungskraft.

Was kommt da auf den Personalratsvorsitzenden zu?

Viele Grüße

Andreas

JesuisSVA:
Warum sollte etwas auf dem Personalratsvorsitzenden zukommen?

AndreasHL:
Weil der Oberchef ein Disziplinarverfahren einleiten will.

JesuisSVA:
Und?

NWB:
Ziemlich schlechter Stil von der Dienststellenleitung. Scheint ja nicht weit her mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Würde mir an Stelle der vorsitzenden Person keine großen Sorgen machen. Ist einfach nur lästig.

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