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Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden

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TVWaldschrat:
Klingt so, als würde der Personalrat in Zukunft in Blockadehaltung gehen.

AndreasHL:
Na ja,

hört sich hier anders an:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~bei-fehlverhalten-droht-ausschluss-aus-personalrat~.html

Dort: Aufforderungen, die von der Dienststellenleitung angeordneten Maßnahmen nicht zu befolgen, als Grund für die Entfernung eines PR-Mitgliedes.

Allerdings war die Maßnahme nicht vor der Dienststellenleitung angeordnet (die gibt es nämlich nicht), sondern von einem Dienstvorgesetzen veröffentlicht worden. Und dann war sie auch noch falsch/rechtswidrig.

JesuisSVA:
Wenn Du Dir eine Erstberatung bei Google eingeholt hast, hole Dir eine Zweitmeinung bei Yahoo.

Worin sollte denn die Dienstpflichtverletzung im Sachverhalt bestehen? Und was soll Dein Link mit dem Sachverhalt zu tun haben?

AndreasHL:
Hallo,

I'm etwas confused. Zum Sachverhalt:

Ein Vorgesetzter versendet an die Mitarbeiter in seinem Bereich eine Mail, wie ab 2023 hinsichtlich Urlaubsanträgen zu verfahren ist. Es sollen sich alle rechtzeitig in eine elektronische Liste eintragen und 5 Urlaubstage für besondere Zwecke aufsparen. Die Liste soll dann verbindlich sein. (Datenschutz?)

Die Liste gab es schon vorher, aber die Regelungen mit den 5 Urlaubstagen und der Verbindlichkeit ist neu. Und hat für einen ganz erheblichen Unmut unter der Kollegen gesorgt.

Der ÖPR hat sich erkundigt, Ergebnis:

a) Diese Regelung wurde in einer Besprechung der Dezernenten besprochen, der Abteilungsleiter möchte das so einführen.

b) Es gibt ein entsprechendes Protokoll.

c) Der Vorgesetzte hat dann einfach die entsprechenden Passagen aus diesem Protokoll kopiert und, ohne eine Quelle zu nennen oder in irgend einer Weise seine Mail anzugeben, woher der Text kommt, diesen an seine Mitarbeiter versandt. Es wurde damit der Eindruck erweckt, es sei eine Dienstanweisung.

d) der ÖPR fühlte sich übergangen (5-Tage-Regelung, Einträge in der Urlaubsliste verbindlich) und hat beim HPR und GPR nachgefragt, ob eine entsprechende neue Dienstanweisung bekannt ist. Das war nicht der Fall. Geht ja auch nicht, es gibt sie bis heute nicht.

e) Der ÖPR hat einstimmig beschlossen, die Mail des vorgesetzten für nichtig zu erklären und dies entsprechend den Betroffenen und dem Oberchef per Mail mitzuteilen. Das ist dann auch passiert.

Der Oberchef gibt dem ÖPR in der Sache recht, will aber weiter wegen der Aufforderung, die von der Dienststellenleitung angeordneten Maßnahmen nicht zu befolgen, disziplinarisch tätig werden.

JesuisSVA:
Und worin soll denn nun die Dienstpflichtverletzung im Sachverhalt bestehen? Eine solche ist ja Voraussetzung, um disziplinarisch tätig zu werden. Es bedarf also einer Dienstpflicht und deren Verletzung. Welche sollte das sein und wodurch wird sie verletzt?

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