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Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden

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AndreasHL:

Das weiss ich auch nicht. Der Oberchef sieht die Rundmail, die der ÖPR verfasst hat, offenbar analog einer Aufforderung zu Streik, Anarchie und Chaos  :-\.

JesuisSVA:
Wenn also im Sachverhalt keine Dienstpflichtverletzung benannt werden kann, befinden wir uns wieder hier:
--- Zitat von: JesuisSVA am 12.10.2022 18:40 ---Und?

--- End quote ---

Isie:
Die Tätigkeit als Personalratsmitglied gehört nicht zu den Dienstpflichten. Also kann wegen der Tätigkeit als Personalrat auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Das scheint die Meinung hier zu sein. Ob diese Auffassung auch vom betreffenden Dienstherrn geteilt wird, weiß keiner von uns.
Ich habe es allerdings schon erlebt, dass eine Personalratsvorsitzende wegen einer als beleidigend empfundenen Äußerung während einer Personalversammlung, die eindeutig in ihrer Funktion als Personalratsvorsitzende erfolgte, eine Abmahnung erhalten hat.

Rumo1895:

--- Zitat ---Es sollen sich alle rechtzeitig in eine elektronische Liste eintragen und 5 Urlaubstage für besondere Zwecke aufsparen.

--- End quote ---


Auf welcher Rechtsgrundlage soll das "aufsparen" basieren ? Besondere betriebliche Gründe die gegen eine Berücksichtigung der Urlaubswünsche des AN sprechen quasi auf Vorrat ?

WasDennNun:

--- Zitat von: AndreasHL am 12.10.2022 21:48 ---
Das weiss ich auch nicht. Der Oberchef sieht die Rundmail, die der ÖPR verfasst hat, offenbar analog einer Aufforderung zu Streik, Anarchie und Chaos  :-\.

--- End quote ---
Er kann es ja so sehen und sich entsprechend einer korrekten Meinung einholen oder eine blutige Nase

Das kann man doch locker aussitzen und lächelnd diesem deppertem Oberchef die lange Nase zeigen.

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