Hallo PiA,
der Anspruch verfällt, außer wenn die Regenerationstage wegen dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht gewährt wurden.
Ob nun der Anspruch verfällt, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert ist in anderem Zusammenhang zu klären.
Grundsätzlich würden die Regenerationstage gemäß den Regelungen des TVÖD zwar verfallen.
Allerdings ist der AG ja nach den gleichen Regelungen auch verpflichtet, über die Gewährung der beantragten Regenerationstage spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin zu entscheiden und das Ergebnis in Textform mitzuteilen.
Auf welche Lösung oder welchen Vergleich, welche Wiedergutmachung oder was auch immer, ein Arbeitsgericht kommen würde, kann ich leider nicht sagen. Ggf. könnte sogar entschieden werden, dass der Regenerationstag dann doch noch nachgeholt werden kann. Denn der AN muss in irgendeiner Weise restituiert werden, wenn der AG vertragswidrig gehandelt haben sollte. So könnte dann etwa ein Vergleich aussehen.
Aber ganz ehrlich. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ein AG grundsätzlich genauso an der Einhaltung des Arbeitsvertrages interessiert ist, wie der AN.
Wenn der AG Anträge extra liegen lassen würde um die Gewährung der Regenerationstage zu unterlassen, würde ich mir überlegen, ob das der richtige Arbeitgeber ist.
Grundsätzlich wäre das auch, sofern vorhanden, eine Frage für den Personal- oder Betriebsrat.
Ich denke wichtig ist, jetzt so bald wie möglich die Regenerationstage für dieses Jahr zu beantragen..
Dann besteht auch noch ein gewisser Spielraum bis zum Ende des Jahres, wenn auch nur noch ein Wahlzeitraum von knapp 6 Wochen.