Autor Thema: Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung  (Read 2460 times)

KingKong90

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Hey Leute,

Ich bin mittlerweile in Teilzeit mit 30h/ Woche beschäftigt.
Trotz der theoretisch fehlenden 9,5h in der Woche zu meinen direkten Kollegen, liegt meine Arbeitsleistung trotzdem noch über deren Niveau. ( Bei manchen Kollegen sogar weit darüber)

Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem Chef zu versuchen mehr Gehalt zu bekommen.

Möglichkeit a Stufenvorweggewährung  § 16 (5)

Möglichkeit b Stufenlaufzeitverkürzung § 17 (2) (Ich habe noch 2,5 Jahre Restlaufzeit zu Stufe 5)


Was würdet ihr empfehlen?

Danke euch!

JesuisSVA

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Wendet der Arbeitgeber überhaupt beide Instrumente an?

KingKong90

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Das weiß ich nicht.
Bei Neueinstellungen auf jeden Fall…. Bei bestehenden Verträgen bekommt man das ja nicht mit.

JesuisSVA

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Da eine Stufenlaufzeitverkürzung eine weit überdurchschnittliche Leistung voraussetzt, kann diese nicht im Rahmen von Neueinstellungen stattfinden.


KingKong90

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Ok dann wendet er wohl § 16 (2) an

Die Frage ist ja eher was erfahrungsmäßig besser durch die Mühlen der Ämter geht bzw. Bei welcher Version die Chancen höher sind es zu bekommen.
Mein Chef würde sicherlich beidem zustimmen… aber er hat ja da auch nicht das letzte Wort.

KingKong90

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Mein Arbeitgeber hat mehrere Tausend Mitarbeiter…. Also sollte wohl alles drin sein ?

JesuisSVA

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Deswegen ja die Frage, ob der Arbeitgeber beide Instrumente anwendet. Wendet er nur eins an, sind die Überlegungen ja obsolet. Wendet er keines an, ebenso.

Es gibt kleine Arbeitgeber, die alle tariflichen Möglichkeiten nutzen und große Arbeitgeber, die keines der beiden Instrumente anwenden. Und vor allem auch sehr große Arbeitgeber, bei denen ein Teil des Arbeitgebers eines oder beide Instrumente anwendet, ein anderer Teil aber nicht.

KingKong90

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Ok danke für die Info!
Nehmen wir zur Einfachheit einfach an, beide Möglichkeiten sind verfügbar.

Welche wäre aus Erfahrung eher von Erfolg gekrönt?
Theoretisch müsste für den AG die Stufenvorweggewährung attraktiver sein, da ich ja dann länger brauche um stufe 6 zu erreichen.



JesuisSVA

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Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.

KingKong90

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Da ist mal ne super Info… unser PR ist sehr komisch… da ist es mir grad recht, wenn man den da raus halten kann.
Muss ich das schriftlich beantragen oder reicht ein Gespräch mit dem Chef?

JesuisSVA

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Da gibt es mehr Varianten als es Arbeitgeber gibt.

KingKong90

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Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert

WasDennNun

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Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

WasDennNun

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Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
ich kenne es so, dass der Chef darlegen muss, dass die Notwendigkeit der Bindung nach 16.5 besteht und dass er diesen wichtigen Mitarbeiter nicht verlieren möchte, da ein hoher Aufwand besteht ihn zu ersetzen.
Dann wird oftmals von der übergeordneten Behörde, die darüber entscheidet, ein Nachweis verlangt.
Mal reicht die Vorlage von Einladungen zum Vorstellungsgespräch (wenn sie nur was für ihren Ar* an die Wand brauchen und was zum Lochen Heften haben wollen) oder aber der Nachweis eines Arbeitsangebotes eines anderen AGs ( wenn sie deppert sind und nicht kapieren, dass es dann zu spät ist, oder wenn sie einen loswerden wollen, bzw. nicht glauben dass man geht.)

So habe ich es zumindest in ein paar Dutzendfällen erlebt.
Ergebnisse, alles möglich.
Mal gab es in kürze die Zulage von 2 Stufen plus.
Mal erbrachte der Kollege eben keine Unterlagen bei und musste sich begnügen, dass er das Pokerspiel verloren hat.
Mal hat man einen nervigen Kollegen „verloren“
Mal hat man einen guten Kollegen verloren!

Also, wenn du das verfahren abkürzen willst.
Besorge dir schon mal einige Einladungen zum Vorstellungsgespräch.

JesuisSVA

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Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

Welcher Mitbestimmungstatbestand ist in NI eröffnet?