Ist der Überfluss an Satzzeichen in Deinem Beitrag wieder irgendwelches Gendergaga?
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag. Er begrenzt auch nicht entsprechende Einkünfte, sondern wird zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von diesen abgezogen, ganz gleich, wie hoch die entsprechenden Einkünfte aus einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeit sind. Nebenamtliche Lehrbeauftragte an staatlichen Hochschulen fallen bspw. auch darunter. Ob Ihr irgendeine Vergütung zahlt, die innerhalb dieses Freibetrags bleibt, ist völlig irrelevant dafür.