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Übungsleiterfrribetrag

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Lotte:
Hallo zusammen,
Ambulanter Pflegedienst Diakonie. Mitarbeiterin ist als geringfügig Beschàftigte Pflegefachkraft angestellt. Voraussetzungen für Übungsleiterpauschale sind gegeben (nicht mehr wie ein 1/3 der Arbeitszeit usw.). Die Mitarbeiterin wird im Dienstplan eingeteilt. Ist das eine abhängige Beschàftigung und darf die Pauschle nicht mehr angewenddt werden. Wie wird das bei euch gehanbt?
Danke

Isie:
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Übungsleiterfreibetrag zu berücksichtigen. Ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt oder nicht, ist völlig egal. Wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt - nach Abzug des Übungsleiterfreibetrages, jedoch zuzüglich anteilige monatliche Jahressonderzahlung - die Minijobgrenze nicht überschreitet, handelt es sich um eine entgeltgeringfügige Beschäftigung.

bbdhs:
Das ist doch jetzt das dritte mal die gleiche Frage hier???
Man kann jemanden der geringfügig beschäftigt ist nicht zusätzlich (für die gleiche Tätigkeit) die Übungsleiterpauschale zahlen!

JesuisSVA:
Die Übungsleiterpauschale ist nichts, was "bezahlt" wird, sondern es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, wie Isie zutreffend erkannt und ausgeführt hat.

DiVO:

--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 08:47 ---Die Übungsleiterpauschale ist nichts, was "bezahlt" wird, sondern es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, wie Isie zutreffend erkannt und ausgeführt hat.

--- End quote ---

Nope, ist ein Betrag bis zu dessen Höchstgrenze (derzeit 3.000 Euro p.a.) SV- und steuerfrei Geld gezahlt werden darf, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind vereinfacht ausgedrückt: zahlende Stelle ist ein Verein oder anerkannte Kirche, es handelt sich um eine erzieherische oder pflegerische Tätigkeit, die mit weniger als 1/3 der Zeit eines Vollzeitbeschäftigten ausgeübt wird.

Im Bereiche der Kirchen und Diakonie wird dies häufig verwendet, um die Minijobgrenze nach oben zu schieben und Kosten zu sparen. Falls jeder wieder kommt: "aber das ist doch nur Steuerfreibetrag!!1!1!! Da darf kein Geld!!1!" Es darf Geld fließen und es darf genau so angewendet werden wie ich oben geschrieben habe. Wir haben rund 1.000 Mitarbeiter auf der Payroll, die wir genau so abrechnen und wir haben das bereits vor Jahren mit den entsprechenden Stellen final geklärt.

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