Autor Thema: Einschätzung Eingruppierung  (Read 3735 times)

nourishtheflame

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Einschätzung Eingruppierung
« am: 14.10.2022 09:49 »
Guten Morgen zusammen!

Ich benötige eine Einschätzung zur möglichen Eingruppierung folgender APB:

Fachliche Leitung einer Kommunalen Koordinierungsstelle

Nr.   wesentliche Tätigkeiten I Arbeitsvorgänge   Zeitanteil in %
1)   Leitung der Kommunalen Koordinierungsstelle   60 %
2)   Entwicklung und Aufbau eines neuen Systems des Übergangs von
Jugendlichen von der Schule in den Beruf nach den Zielen des Ausbildungskonsens NRW   15 %
3)   Netzwerkarbeit und —aufbau zur Umsetzung des Landesvorhabens   15%
4)   Projektleitung und —entwicklung   5 %
5)   Verwaltung und Finanzen   5 %

Nr.   Beschreibung der Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge
zu 1)   
- Wissenschaftlich basierte Strategie- und Konzeptentwicklung für den gesamten Arbeitsbereich
- Prozessplanung und Verhandlung der Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und entsprechende Delegation
- Steuerung einer umfassenden kommunalen Leitbildentwicklung einschließlich der selbstständigen Moderation von Großgruppen
- Aufbau und Begleitung einer geeigneten Gremienstruktur unter Berücksichtigung und Einbeziehung der vorhanden Akteure und bereits vorhandener Gremien sowie Koordination der unterschiedlichen Akteure
- Bündelung aller Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesvorhabens stehen
- Geschäftsführung der regionalen Steuerungsgruppe
- Initiierung der für die Umsetzung der Beschlüsse dieser Gremien erforderlichen Maßnahmen
- Controlling der Umsetzung und Zielerreichung
- Informationstransfer in alle Bereiche des Innen- und Außenverhältnisses
- Entwicklung einer Programm begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
- Wirksamkeitsprüfung/ Evaluation der Prozesse sowie daraus resultierende Programmrevisionen
- Berichtswesen und Rechenschaftslegung

zu 2)      
- Entwicklung und Aufbau von Kooperationsstrukturen der Schulen untereinander sowie mit außerschulischen Partnern
- Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen für eine koordinierte Gestaltung des Übergangs Schule—Beruf auch in Kooperation mit den regionalen Akteuren
- Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen für Schulen sowie Beratung und
Unterstützung der Schulen bei Fragen zur Umsetzung des Landesvorhabens
- Strategische und konzeptionelle Leitung der Handlungsfelder o   „Berufliche Orientierung", o   „Koordinierte Übergangsgestaltung", o   „Stärkung der dualen Ausbildung"
- Entwicklung und Aufbau eines kommunalen Übergangsystems inkl. eines neuen Systems des Übergangsmonitorings
- Erstellung einer Wirtschaftsstrukturanalyse für die Bildungsregion
- Konzeption & Planung von (Fach-)Veranstaltungen

zu 3)      
- Zusammenarbeit mit Gruppen und Institutionen des lokalen Arbeitsmarktes & der regionalen Bildungslandschaft (IHK, Kreishandwerkerschaft, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Schulen aller Schulformen der Sekundarstufe I und Il sowie Berufskollegs, untere sowie obere Schulaufsicht, Jugendamt, Kommunales Integrationszentrum, Volkshochschule, Wohlfahrtsverbände, UniverCity, Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung NRW, andere Kommunen in NRW etc.)
-Vertretung der Koordinierungsstelle in themenbezogenen - auch parlamentarischen - Gremien
Zusammenarbeit mit Fachämtern, kommunalen Einrichtungen/ Ausschüssen Zusammenarbeit mit anderen externen Einrichtungen und Behörden (Schulamt, Bezirksregierung, Ministerium für Schule und Weiterbildung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales etc.)
- Gemeinsame Abstimmungen arbeitsmarktpolitischer Programme mit der Regionalagentur
- Vertretung der Stadt bei landesweitem Austausch gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ministerium für Schule und Bildung, der Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung NRW - - Interkommunale Kooperation      
 
zu 4)   
- Organisation, Planung und Steuerung der Aufgaben im Team
- Wahrnehmung der Fachaufsicht
- Beratung der Abteilungsleitung zu Fortbildungsbedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Durchführung von Dienstbesprechungen

zu 5)   
- Finanzielle und konzeptionelle Umsetzung des Förderprogramms
- Prüfung der Antragsstellung, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, Berichtswesen auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinien Ausgabenplanung & Controlling

Sollten noch weitere Informationen nötig sein, kann ich diese ggfs. nachliefern.

Vielen Dank!

Fragmon

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #1 am: 14.10.2022 11:57 »
Wie hoch ist die Führungsspanne (Anzahl, Eingruppierung der Untergebenen)?

nourishtheflame

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #2 am: 14.10.2022 14:08 »
Wie hoch ist die Führungsspanne (Anzahl, Eingruppierung der Untergebenen)?

Hallo,

es handelt sich um 3 Vollzeitstellen (+Leitung). Für Tarifbeschäftigte liegt die Eingruppierung, je nach APB, bei E10 + E11.


nourishtheflame

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #3 am: 19.10.2022 10:25 »
Da hier bislang keine Anmerkungen mehr gemacht worden sind vielleicht ein Hinweis zur Frage, die mich bewegt;

im Raum steht, ob die Eingruppierung der Tätigkeit in die EG13 zutreffend ist oder möglicherweise auch eine nach E14 in Betracht käme.

Queen of Spades

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #4 am: 19.10.2022 11:24 »
Frag doch einfach die Personalstelle!

Herbert Meyer

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #5 am: 19.10.2022 11:29 »
Frag doch einfach die Personalstelle!

Die Personalstelle ist häufig in Unkenntnis über die aus den übertragenden Tätigkeiten und deren Zeitanteilen resultierenden Eingruppierung.

WasDennNun

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Antw:Einschätzung Eingruppierung
« Antwort #6 am: 19.10.2022 11:35 »
Da hier bislang keine Anmerkungen mehr gemacht worden sind vielleicht ein Hinweis zur Frage, die mich bewegt;

im Raum steht, ob die Eingruppierung der Tätigkeit in die EG13 zutreffend ist oder möglicherweise auch eine nach E14 in Betracht käme.
Ich kann nicht erkennen, dass die Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt oder hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen
Aufgaben zu erfüllen sind.

Insofern kommt mEn tariflich nicht die 14 in Betracht. Sofern nach Teil A I einzugruppieren ist.