Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einschätzung Eingruppierung
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Queen of Spades am 19.10.2022 11:24 ---Frag doch einfach die Personalstelle!
--- End quote ---
Die Personalstelle ist häufig in Unkenntnis über die aus den übertragenden Tätigkeiten und deren Zeitanteilen resultierenden Eingruppierung.
WasDennNun:
--- Zitat von: nourishtheflame am 19.10.2022 10:25 ---Da hier bislang keine Anmerkungen mehr gemacht worden sind vielleicht ein Hinweis zur Frage, die mich bewegt;
im Raum steht, ob die Eingruppierung der Tätigkeit in die EG13 zutreffend ist oder möglicherweise auch eine nach E14 in Betracht käme.
--- End quote ---
Ich kann nicht erkennen, dass die Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt oder hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen
Aufgaben zu erfüllen sind.
Insofern kommt mEn tariflich nicht die 14 in Betracht. Sofern nach Teil A I einzugruppieren ist.
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