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Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund

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MiauMiau:
Guten Tag zusammen,

ich habe mich beworben und bei Bundesbehörde A angefangen. Meine Probezeit endet zum 31.01.2023. Zwischenzeitlich habe ich eine weitere Zusage der Bundesbehörde B erhalten. Wenn ich zum 31.01.2023 kündige (also innerhalb der Probezeit) beginnt die Probezeit bei Bundesbehörde B von vorn? Oder wäre es sinnvoller nach dem 31.01.2022 zu kündigen?

Danke vorab!

JesuisSVA:
Handelt es sich bei Bundesbehörde B um eine unbefrsitete Tätigkeit? Dann ist die Probezeit ohnehin irrelevant.

Handelt es sich um eigenständige Arbeitgeber oder ist es jedesmal die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Behörde XX?

edv123:
Hast Du eine Zeitmaschine?
(hilft zugegebenermaßen nicht weiter...)

MiauMiau:
Ja sowohl bei Bundesbehörde A als auch bei Bundesbehörde B handelt es sich um eine unbefristete Tätigkeit. Beide mal steht im Vertrag "die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Behörde X"

PS: Es sollte natürlich der 31.01.2023 heißen ;)

JesuisSVA:
Dann bleibt der Arbeitgeber doch derselbe. Und es käme ggfs. sogar eine Versetzung infrage.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TVÖD ist die Probezeit ohne jede rechtliche Wirkung. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann sie hingegen Einfluss auf die Kündigungsfrist haben.

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