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Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund

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MiauMiau:
Während der Probezeit könnte man ohne Grund gekündigt werden.  Wieso sollte die Probezeit bei unbefristeten Verträgen keine rechtliche Wirkung haben?
Nein eine Versetzung  kommt nicht in Betracht (ich konnte bei Bundesbehörde B bessere Konditionen aushandeln. Bei einer Versetzung würde EG und Stufe gleich bleiben).

JesuisSVA:
Die einzige Wirkung, die eine Probezeit hat, ist die Verkürzung der Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfristen nach BGB und bei einigen befristeten Arbeitsverhältnissen nach TVÖD. Das ist so, weil es rechtlich so geregelt ist, siehe § 622 Abs. 3 BGB bzw. § 30 Abs. 4f. TVÖD. Eine andere rechtliche Wirkung hat die Probezeit nicht, insbesondere nicht die, die Du behauptest.

SamFisher:

--- Zitat von: MiauMiau am 14.10.2022 13:59 ---Während der Probezeit könnte man ohne Grund gekündigt werden.  Wieso sollte die Probezeit bei unbefristeten Verträgen keine rechtliche Wirkung haben?
Nein eine Versetzung  kommt nicht in Betracht (ich konnte bei Bundesbehörde B bessere Konditionen aushandeln. Bei einer Versetzung würde EG und Stufe gleich bleiben).

--- End quote ---

das ist natürlich nicht korrekt, denn auch bei einer versetzung gilt die tarifautomatik. in meinem umfeld hat jeder bei der bewerbung auf eine neue, höherwertigere stelle danach auch eine höhere entgeltgruppe erhalten.

JesuisSVA:
Eine Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich also lediglich um eine Änderung der organisatorischen Eingliederung des Beschäftigten. Das kann, muss aber nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeitsänderung stehen. Aber auch dann, wenn es im Zusammenhang zu einer Tätigkeitsänderung steht, handelt es sich um zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Versetzung berührte also die Eingruppierung nicht, das täte erst eine Tätigkeitsänderung.

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