Bin da ganz bei Cassiopeia. Verfahren zu Ende bringen und dann weg. By the way, wenn es eine Pflicht zum vier Augen Prinzip gibt, der Beamte dies missachtet hat und es dadurch zu einem Schaden kam, liegt hier tatsächlich ein Dienstvergehen vor und der Dienstherr hat ein Disziplinarverfahren einzuleiten, sun krasses Fehlverhalten des Dienstherrn sehe ich hier also nicht. Ob das Verfahren dann wegen geringer Schuld wieder eingestellt, oder des nur ein dudu gibt, dass ist wieder was anderes.