Meine Meinung: Frag doch einfach nach. Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber ein Auswahlverfahren abbricht, benötigt er einen sachlichen Grund. Diesen wird er dann auch dokumentieren. Die Gründe kann man also erfragen. Einen Stellenbesetzungsanspruch gibt es meines Wissens erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Dieses fand aber hier wohl nicht statt.
zu 1.) Ja, Stellenausschreibungen können zurückgezogen werden, wenn beispielsweise die Aufgabe entfällt oder umstrukturiert wird (z.B. durch Umressortierung oder Neustrukturierung). In diesem Fall liegt ein sachlicher Grund vor, alle Bewerber werden dann über den Abbruch des Verfahrens informiert.
zu 2.) Nach dem Grund fragen, weswegen das Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde und ernsthaftes Interesse an der Stelle bekunden.
zu 3.) Nichts tun, ggf. erneut bewerben oder gegen die Absage vorgehen. Evtl. hilft dir auch ein einfaches Nachfragen, um die Umstände aufzuklären, mehr relevante Informationen zu erlangen und deine weiteren Schritte überdenken zu können.