Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas verwirrt, was die Stundenzuschläge in Teilzeit beim TVÖD (SuE) betrifft:
Einerseits gibt es gerade die juristische Prüfung (...stehen bei Überschreiten der individuellen Arbeitszeit Überstundenzuschläge zu? BAG Urt. v. 15.10.2021, Az. 6 AZR 253/19), wonach eine Teilzeitbeschftigung erst die wöchentliche Arbeitszeit erreichen muss, um dann einen Mehrarbeitszuschlag zu bekommen. Okay. We'll see.
Aber wie ist es mit einer der Arbeitszeit "zu ungünstigen Zeiten"? Am Abend, oder am Wochenende?
Konkret: In der Kita sind ja einige in Vollzeit aber auch viele in Teilzeit beschäftigt. Fallen Elterngespräche oder Sitzungen mit dem Gemeinderat in die Abendstunden oder sind an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen, bekommen hier die Vollzeitbeschäftigen einen Stundenzuschlag. Für Teilzeit wird von Seiten der Geimeinde die Auffassung verterten, dass diese Zuschläge erst beim Erreichen der o. g. wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung zustehen würde...
Mein "Rechtsempfinden" sagt mir...das das ja nicht so sein sollte??