Hallo,
MA seit 09/2020 durchgehend arbeitsunfähig. Nun, rückwirkend beschieden (in 10/2022), seit 09/2021 Erwerbsminderungsrente bis zum Renteneintritt.
1.: In 2020 bestehen noch 6 Tage Urlaub - Abgeltung fällt weg, da 20 Mindesturlaub gewährt wurden und tariflicher Mehrurlaub zum 31.05.2021 verfallen ist, richtig?
2: In 2021 gelte ich 20 Tage ab, da ab 01.09.2021 Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank vorab