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[BW] Stelle storniert und wieder ausgeschrieben

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Versuch:
Ich habe mich vor zweieinhalb Jahren für eine A 15 Stelle beworben. Nach dem Bewerbungsgesprächen habe ich eine Weile nichts gehört. Dann wurde das Verfahren eingestellt und die Stelle einen Monat später neu ausgeschrieben. Das hat damals schon sehr komisch gewirkt. Nun habe ich von zwei verschiedenen Personen erfahren, dass die Stelle eingestampft wurde, da ich an erster Stelle stand und dann neu ausgeschrieben wurde,  da der Schulleiter jemand anders wollte. kann man dagegen rechtlich vorgehen? Kann man das auch jetzt noch machen? Was würdet ihr tun?

bettelmusikant:
Soweit ich mich erinnere, haben abgelehnte/nicht berücksichtige Bewerber einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Das ist die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrensanspruch. Die Ablehnung einer Bewerbung auf Stellen im öffentlichen Dienst unterliegt daher der gerichtlichen Kontrolle.

Tagelöhner:
Das ist meines Wissens nach auch die einzige Möglichkeit um einen unliebsamen Bewerber, der nach objektiven Kriterien bewertet das Auswahlverfahren für sich entscheiden würde, nicht mehr berücksichtigen zu müssen und dabei keine juristische Angriffsfläche zu bieten.

Organisator:

--- Zitat von: bettelmusikant am 17.10.2022 16:23 ---Soweit ich mich erinnere, haben abgelehnte/nicht berücksichtige Bewerber einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Das ist die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrensanspruch. Die Ablehnung einer Bewerbung auf Stellen im öffentlichen Dienst unterliegt daher der gerichtlichen Kontrolle.

--- End quote ---

Die Antwort darauf ist einfach - die Stellenausschreibung wurde aufgehoben. Daher wurde die Bewerbung von "Versuch" nicht berücksichtigt.

Tun kann man da nix. Würde ich auch nicht. Welchen Sinn sollte es haben, auf Biegen und Brechen einen Job zu übernehmen, bei dem einen keiner will?

Versuch:

--- Zitat von: bettelmusikant am 17.10.2022 16:23 ---Soweit ich mich erinnere, haben abgelehnte/nicht berücksichtige Bewerber einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Das ist die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrensanspruch. Die Ablehnung einer Bewerbung auf Stellen im öffentlichen Dienst unterliegt daher der gerichtlichen Kontrolle.

--- End quote ---

Problem ist, dass das Verfahren ja eingestellt wurde.
Zudem ist die Frage, ob man mehr kaputt macht, wenn man klagt

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