Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Stelle storniert und wieder ausgeschrieben
photosynthese:
--- Zitat von: Versuch am 17.10.2022 21:31 ---Problem ist, dass das Verfahren ja eingestellt wurde.
Zudem ist die Frage, ob man mehr kaputt macht, wenn man klagt
--- End quote ---
Ich habe im Schuldienst in NRW noch nicht erlebt, dass jemandem aus einer Verfahrensklage Nachteile erwachsen sind. Die Macht der Schulleitung ist letztlich relativ begrenzt. Das mag mal kurz etwas Staub aufwerfen, aber bisher ist noch immer Gras darüber gewachsen. Alternative: Versetzungsantrag bzw. Bewerbung auf eine A15-Stelle an einer anderen Schule. Ich weiß nicht genau, wie das in BW geregelt ist, aber im NRW-System hättest du ja bereits eine entsprechend gute Begutachtung vorliegen und dürftest die für eine gewisse Zeit für Bewerbungen verwenden, ohne das Verfahren nochmal durchlaufen zu müssen.
was_guckst_du:
...bei einem Abbruch des Verfahrens beschränkt sich der Bewerberverfahrensanspruch darauf, prüfen zu können, ob die Gründe, die zum Abbruch führten, rein sachlicher Natur waren...hierzu ist natürlich erforderlich, dass die Bewerber unter Angabe der Gründe über den Abbrauch informiert werden..
...wenn nachweislich das Verfahren abgebrochen wird, weil jemanden die Nase eines Bewrebers nicht gepasst hat,
ist das natürlich kein sachlicher Grund....aber "sowas" ist immer schlecht nachzuweisen...
Versuch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 18.10.2022 10:49 ---...bei einem Abbruch des Verfahrens beschränkt sich der Bewerberverfahrensanspruch darauf, prüfen zu können, ob die Gründe, die zum Abbruch führten, rein sachlicher Natur waren...hierzu ist natürlich erforderlich, dass die Bewerber unter Angabe der Gründe über den Abbrauch informiert werden..
...wenn nachweislich das Verfahren abgebrochen wird, weil jemanden die Nase eines Bewrebers nicht gepasst hat,
ist das natürlich kein sachlicher Grund....aber "sowas" ist immer schlecht nachzuweisen...
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Genau so sehr ich es auch.
Und selbst wenn ich nachweisen konnte:
Was würde es bringen?
So sehe ich es, nachdem ich drüber geschlafen habe
Poincare:
--- Zitat von: Versuch am 18.10.2022 11:07 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 18.10.2022 10:49 ---...bei einem Abbruch des Verfahrens beschränkt sich der Bewerberverfahrensanspruch darauf, prüfen zu können, ob die Gründe, die zum Abbruch führten, rein sachlicher Natur waren...hierzu ist natürlich erforderlich, dass die Bewerber unter Angabe der Gründe über den Abbrauch informiert werden..
...wenn nachweislich das Verfahren abgebrochen wird, weil jemanden die Nase eines Bewrebers nicht gepasst hat,
ist das natürlich kein sachlicher Grund....aber "sowas" ist immer schlecht nachzuweisen...
--- End quote ---
Hier wird immer mal ein Verfahren abgebrochen oder neu aufgerollt, und das aus den absurdesten Gründen. Da müsste man sich schon sehr sicher sein, dass es etwas persönliches ist, und nicht nur allgemeines Versagen des Apparates.
Genau so sehr ich es auch.
Und selbst wenn ich nachweisen konnte:
Was würde es bringen?
So sehe ich es, nachdem ich drüber geschlafen habe
--- End quote ---
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