Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."
Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf...
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.