Autor Thema: Stellenbeschreibung - Stellenbewertung  (Read 5665 times)

Ole

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Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« am: 18.10.2022 07:29 »
Guten Morgen,

ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Mitarbeiter die Stellenbewertung auszuhänidgen? Wenn nein, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

Vielen Dank vorab.

JesuisSVA

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 18.10.2022 07:31 »
Nein. Außerdem zäumst Du das Pferd falsch herum auf. Es muss nicht das Fehlen eines Anspruchs in einer Norm zu finden sein, sondern Du brauchst für Deinen Anspruch eine Norm, die diesen begründet.

Kaiser80

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 18.10.2022 07:33 »
 Nein.
Ich wüsste nicht was die gesetzliche Grundlage sein soll, die den AG dazu zwingen könnte. Ggf. könnte eine Offenlage bei Gericht verpflichtend, für den AG sogar sinnvoll sein.

Die Eingruppierung ergibt sich ja unmittelbar aus den tariflichen Regelungen, die/eine Stellnbewertung ist und bleibt ja eine "Bewertung"; die Bildung einer Rechtsmeinung.

Lo sa

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 18.10.2022 11:12 »
Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."

Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf... :-\
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.

Kaiser80

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 18.10.2022 11:39 »
Daraus ergibt sich jetzt inwiefern die Verpflichtung für den AG dem AN die Stellenbewertung auszuhändigen?

Lo sa

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 18.10.2022 11:48 »
Habe eine Verpflichtung nie in den Raum gestellt. Sollte lediglich denjenigen, denen der Arbeitgeber nicht schriftlich dokumentieren will, wie er denn zu seiner Rechtsmeinung kam, einen Denkanstoß geben. Ein Arbeitsgericht kann hier Abhilfe schaffen und das feststellen, was der Arbeitgeber eben womöglich gerade nicht wollte.

JesuisSVA

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 18.10.2022 11:53 »
Die Stellenbewertung bewertet eine Stelle. Das hat ja bestenfalls mittelbar etwas mit der Rechtsmeinung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu tun.

Lo sa

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 18.10.2022 12:51 »
Ich gehe mal davon aus, da die Frage war "seinem Mitarbeiter auszuhändigen", dass es ihm um seine Tätigkeitsbewertung (oft eben auch Stellenbewertung genannt) ging. Insbesondere der zitierte LRH jedenfalls nennt dieses Dokument zur Feststellung der Eingruppierung ebenso. Die Rechtsfolge der Bewertung der Tätigkeit ist ja die Eingruppierung. Wenn es dem Fragesteller nicht darum ging, wird er es klarstellen.

JesuisSVA

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 18.10.2022 12:55 »
Stellenbewertungen bewerten Stellen, Tätigkeitsbewertungen bewerten Tätigkeiten, keines von beidem berührt die Eingruppierung und schon gar nicht gibt es die behauptete Rechtsfolge.

FGL

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 18.10.2022 13:17 »
Ich gehe mal davon aus, da die Frage war "seinem Mitarbeiter auszuhändigen", dass es ihm um seine Tätigkeitsbewertung (oft eben auch Stellenbewertung genannt) ging. Insbesondere der zitierte LRH jedenfalls nennt dieses Dokument zur Feststellung der Eingruppierung ebenso. Die Rechtsfolge der Bewertung der Tätigkeit ist ja die Eingruppierung. Wenn es dem Fragesteller nicht darum ging, wird er es klarstellen.
Ausweislich der im Eingangsbeitrag eindeutig formulierten Fragestellung geht es dem TE darum, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, dass ihm dieses Dokument ausgehändigt wird. Du hingegen arbeitest Dich an der von niemandem hier gestellten Frage ab, ob dieses Dokument zu erstellen ist.

Lo sa

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 18.10.2022 13:25 »
Na warten wir ab, wie er sich konkretisiert...
Aber bitte keine Sorge um mich, habe mich nicht abgearbeitet.. ;)

Ole

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 19.10.2022 07:08 »
Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?

Organisator

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 19.10.2022 08:14 »
Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?

Nein, musst du nicht.

Kryne

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 19.10.2022 08:33 »
Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."

Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf... :-\
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.

Bei uns kam vor ner Weile ein neuer Personalchef, der mal richtig aufräumt in dem Sauhaufen hier.

Der war schockiert, dass es für kaum eine Stelle überhaupt sowas wie eine Stellenbeschreibung gibt und eigentlich alle Tätigkeiten die einer auszuüben hat quasi "historisch" gewachsen sind und das wohl fast jeder so Pi mal Daumen irgendeine EG bekommen hat. Und so läuft das schon ewig einfach weiter nach dem Motto "war schon immer so".

Der ist seit nem Jahr dran alle Stellen durchzugehen, ordentliche Stellenbeschreibungen zu erstellen. Bisher war knapp die Hälfte der Leute die er abgearbeitet hat zu niedrig eingruppiert.

Zuletzt kam raus das meine Kollegin im Büro nebenan seit ~15 Jahren eine EG8 Stelle hat, es aber eigentlich EG10 Tätigkeiten sind. Da das Studium fehlt bekommt sie jetzt glaube ich die EG9c.

Bin gespannt wann man versucht ihn abzusägen. Vermutlich wenn die hohen politischen Herren dann zur Haushaltsberatung sehen was auf einmal bei den Personalkosten passiert :D



Lo sa

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Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
« Antwort #14 am: 19.10.2022 09:58 »
Ja überall das Gleiche... ::)
Das gezahlte Entgelt wird doch tatsächlich nur ausgewürftelt und arbeitgeberseitig hofft man, dass niemand etwas hinterfragt oder gar klagt. Wenn die zu erledigenden Aufgaben aber eben entsprechende tarifliche Wertigkeiten haben, ist ein Finanzminister dafür zuständig, diese Stellen zu schaffen oder die Aufgaben bleiben eben liegen.