Hi,
ich hatte diese Problematik auch als EntgeltSB. Zahlungen bei EZ wären nur mit aktiver Unterstützung der AN gegangen, die uns hätte bestätigen müssen, dass Sie Elterngeld bekommt. Ob das nun aktiv von uns oder von den AN angestoßen werden hätte sollen, schwierig. Ich hatte mit den 450Eur Jobbern, die ja auch eine Erklärung abgeben mussten, schon viel Arbeit, und mit dem Hintergedanken, dass es ja ganz easy über die Steuererklärung geht, habe ich nun bei den 2 Fällen bei uns von EZ nicht auch noch aktiv hinterhergeschrieben (wäre ja alles über die Post gegangen). Ansonsten gilt das oben gesagte, der AG ist nicht per se verpflichtet etwas zu tun. Daher wirst du mit Ansprüchen nicht weit kommen, zumal der AG dieses Geld nur im August automatisch abziehen konnte von seinen Lohnsteuerverpflichtungen. Dann lieber das nächste Mal vorher informieren oder eben über die Steuererklärung holen.