Autor Thema: Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?  (Read 2234 times)

cherrys

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Moinsen,
mir steht ein Wechsel vom TVÖD in den TVL bevor. Bisher (und ich arbeite nicht erst seit kurzem im ÖD) kenne ich das so: Gespräch, dann bestenfalls Zusage, du gehst zum Arzt (Hausarzt oder Amtsarzt, je nachdem was der AG möchte) hast bestenfalls die Eignung bestanden und schickst das zu deinem neuen AG, der schickt dir dann -sobald der Personalrat zugestimmt hat- den Vertrag, du ließt, unterschreibst, schickst zurück.

Jetzt meint mein neuer AG dass der Vertrag erst am Tag des Eintritts unterschrieben wird. Ich habe zwar schriftlich per Mail die Aussage dass man mich einstellen wird (unter Vorbehalt Personalrat etc) und welche Gruppe aber mehr nicht. Ich kann doch nicht einfach kündigen ohne schriftlich das definitive GO zu haben. In dieser Zeit wäre das doch Wahnsinn sich auf eine "mündlich/vorbehaltliche" Zusage eines neuen AGs zu verlassen. Wenn dem Personalrat irgendwas quer steht, steh ich dann sonst ohne Job da.

Daher mal die Frage, was kann man diesbezüglich machen. Hab sowas von Vorvertrag gelesen im Netz, wo alles schriftlicht festgehalten wird, was wichtig ist, und dann später der richtige Vertrag kommt. (Eben erst wenn Personalrat zugestimmt hat) --> btw. weiß hier jemand, wie oft so ein Personalrat tagt? gibts hier einen festen Rhytmus also z.b. alle 4 Wochen? die können ja nicht nur 2x im Jahr tagen für solche Dinge.

Im Netz stand auch bezgl Gesetzlicher Bestimmungen, dass der Personalrat - sobald er von der Einstellung weiß, eine Woche Zeit zur Entscheidung hat. Das bedeutet, wenn mein neuer AG sagt, ja, der Vertrag wird erst zum Einstellungstag unterschrieben und ich würde das tun, der Personalrat sagt dann aber warum auch immer: öh nö... wollen wir nicht, dann steh ich Arbeitslos da... es kann doch nicht sein, dass der Arbeitnehmer hier das komplette Risiko auf seinem eigenen Rücken trägt? Da hängt ja auch Wohnung etc alles dran.

Mercì

clarion

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #1 am: 18.10.2022 19:35 »
Ich würde mitteilen, dass Du nach einer Schriftlichen Stellungszusage, die auch die EG und Stufe enthalten muss, den alten Arbeitsvertrag kündigen wirst.

Die Zuordnung zur Stufe musst Du im Übrigen vor Vertragsunterzeichnung verhandeln. Hinterher ist es zu spät.

cherrys

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #2 am: 18.10.2022 19:40 »
Hi Clarion,
danke für deine Antwort. Ich habe dem AG mitgeteilt, nach der Zusage, dass ich am 01.01 anfangen kann. Wenn die den Vertrag natürlich erst am Eintrittstag übergeben, geht das schlecht. Meinst Du, die lassen da mit sich reden? Die EG ist verhandelt.

clarion

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #3 am: 18.10.2022 21:27 »
Die EG kann man eigentlich nicht verhandeln, die richtet sich nach deinen auszuübenden Tätigkeiten. Berufserfahrung kann  man aber mit Verweis auf förderliche Zeiten verhandeln, z.B. Stufe 3 statt 1. Bei Berufsanfänger fehlen ein wenig die Argumente für eine höhere Stufe.

Wenn der Personalrat die Besetzung durchgewunken hat und auch sonstige Vorbehaltewie der Amtsarzt abgehakt sind, ist die Stellenzusage schon verbindlich. Dann besteht wenig Risiko zu kündigen.

cherrys

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #4 am: 18.10.2022 22:49 »
Ja wie der aktuelle Status bezgl Personalrat ist, weiß ich eben nicht, dazu wurde mir noch nichts gesagt.
Naja doch, du kannst gewissermaßen verhandeln. Ich hatte die ganze Zeit Erfahrungsstufe 3 und der neue AG wusste nicht, ob er mir die 3 auch weiterhin geben kann, oder eher die 2. Das war aber von mir Bedingung. Die EG ist gleich geblieben, da haben wir uns wahrscheinlich falsch verstanden. Ich würde mich mit etwas schriftlichem aufjedenfall wohler fühlen. Mal sehen vielleicht können dir irgendwas machen.

Scrooge

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #5 am: 19.10.2022 02:47 »
Moin,

letzten Endes gibst Du Dir die Antwort doch gleich zu Beginn selbst und Du beschreibst auch den normalen und vor allem seriösen Weg, wie es sowohl innerhalb als auch außerhalb des ÖD normalerweise funktioniert. Sobald Du einen vom neuen AG unterschriebenen Arbeitsvertrag hast, kannst Du selbst agieren, d.h. beim alten AG kündigen usw... Warum solltest Du in Vorleistung treten, gerade bei so etwas wichtigem wie einem Arbeitsplatz?

Der neue AG hat sich für Dich entschieden und ist nun in der Pflicht, die Einstellung voranzutreiben. Und dem neuen AG wird auch klar sein, dass Du selbst Kündigungsfristen hast, wobei bereits jetzt z.B. die 3-Monats-Kündigungsfrist nicht mehr für eine Einstellung zum 01.01. zu halten ist. Wenn der neue AG es verbockt, dann kannst Du halt - leider leider - erst zum Folgetermin kommen.

Ausnahmen von dem Ganzen vielleicht, wenn die neue Stelle entweder massiv besser ist (Arbeitsbedingungen, Gehalt etc.) oder Du es beim alten AG aus irgendwelchen Gründen rein gar nicht aushälst. Ist dann halt eine Risikobewertung.

Ich habe inzwischen jedoch die Erfahrung gemacht, dass sich das Verhalten eines AG durch alle Bereiche hindurchzieht: Wenn man schon im Bewerbungsgespräch mit Dir Schlitten fährt oder - wie jetzt - in der Vertrgsausfertigung rumdruckst, dann wird es auf der späteren Stelle nicht besser werden.

WasDennNun

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #6 am: 19.10.2022 06:57 »
Ich verstehe die Dämlichkeit der Personaler nicht.
Die können dir doch jetzt schon den AV geben und gegenseitig unterschreiben lassen.
Sollte der PR was dagegen haben, dann kann man dir ja immer noch vor Arbeitsantritt wieder kündigen.

Und umgekehrt, nur weil der PR dagegen ist, ist dein Vertrag nicht ungültig.

Also welche Sicherheit hättest du, wenn du jetzt schon den AV hättest?

cherrys

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #7 am: 19.10.2022 07:33 »
Hi zusammen,
ich will bei meinem alten AG zwingend weg. Der Vorgesetzte verjagt einen nach dem anderen mit seinem Verhalten, Gehalt ist nicht besser, aber das hier schlägt aufs Gemüt, ich bin erst seit letztem Jahr hier, daher erst kurze kündigungszeit, aber das geht so auf keinen Fall weiter. Jetzt habe ich einen Job in meinem Traumbereich gefunden, ich hatte bei 2 ÖD AGs jeweils eine Zusage und bei dem einen wars so, dass die mir nicht mal sagen konnten, ob sie mir ein Jobticket bezahlen (ich hätte in der Probezeit viel Fahrtweg gehabt, wäre dann umgezogen) und dann hab ich mich für den 2. AG entschieden, um welchen es jetzt hier geht.
Ich bin mega verunsichert, bisher konnte ich die Perso Frau nicht erreichen, das ist mWn nur eine Teilzeitkraft.
Nach Netzdurchforstungen ist es rechtlich kein Problem es so zu machen wie die es wohl üblicherweise machen, aber im selben durchlauf findet man weitere horrorgeschichten von anderen im ÖD denen es ähnlich ging.

Ich hatte schon Mal eine Behörde die mir das Blaue vom Himmel versprochen hat, es aber nicht schriftlich machen wollte weil ich sie ja dann verklagen könne, wenn irgendwas dazwischen käme... ich war so blöd es zu glauben und stand am Ende mit leeren Händen da. ich versuche mit denen mal zu sprechen, was daran so schwer ist, mir jetzt schon einen Vertrag fertig zu machen und dass ich mich damit wesentlich wohler fühlen würde.
Ich kann nur hoffen, dass sie auf mich zukommen.

Will denen ja garnichts böses unterstellen, vielleicht machen die das sonst wirklich so, aber seltsam ist es durchaus.

WasDennNun

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #8 am: 19.10.2022 07:37 »
Will denen ja garnichts böses unterstellen, vielleicht machen die das sonst wirklich so, aber seltsam ist es durchaus.
Naja halt nur das häufig anzutreffende Unvermögen der Personaler im öD

cherrys

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #9 am: 19.10.2022 08:03 »
Ja dummheit war jetzt mal ausgenommen, ich dachte eher an Böswilligkeit, aber ja... katastrophe, das macht einen nicht mal mehr wütend sondern einfach nur traurig.

cherrys

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #10 am: 19.10.2022 12:07 »
Also, ich hab jetzt mit denen Sprechen können, die Dame aus der Perso hat mir gesagt, da in den Einstellungsunterlagen auch sehr viele sind die gleichzeitig Gegengezeichnet werden müssen, machen die das üblicherweise so, dass man das am Einstellungstag macht. Sie hat mir jetzt aber vorgeschlagen, wenn ich das wünsche, dass sie die Verträge ändert und ich in der 2. Novemberwoche vorbeikommen und unterschreiben kann.

Damit gehts mir erstmal deutlich besser. Jetzt kann man nur hoffen, dass die neue Arbeitsstelle dann auch taugt.

Hanibal

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Antw:Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?
« Antwort #11 am: 19.10.2022 17:14 »
Hallo, ich habe jetzt nicht alles gelesen. Ich komme aus der Wirtschaft und bin jetzt das erste Mal in den öffentlichen Dienst gewechselt. Bei mir war es auch so. Erst eine schriftliche Zusage. Der Vertrag wurde erst geschickt, nachdem ein ganzer Packen Papier ausgefüllt wurde und an den AG geschickt wurde (Krankenkasse, Kontonummer, Geburtsurkunden, Führungszeugnis und und und).

War für mich sehr befremdlich. Ist wohl aber eher die Regel 8)