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Neueinstellung. Arbeitsvertrag erst zum Eintritt?

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cherrys:
Moinsen,
mir steht ein Wechsel vom TVÖD in den TVL bevor. Bisher (und ich arbeite nicht erst seit kurzem im ÖD) kenne ich das so: Gespräch, dann bestenfalls Zusage, du gehst zum Arzt (Hausarzt oder Amtsarzt, je nachdem was der AG möchte) hast bestenfalls die Eignung bestanden und schickst das zu deinem neuen AG, der schickt dir dann -sobald der Personalrat zugestimmt hat- den Vertrag, du ließt, unterschreibst, schickst zurück.

Jetzt meint mein neuer AG dass der Vertrag erst am Tag des Eintritts unterschrieben wird. Ich habe zwar schriftlich per Mail die Aussage dass man mich einstellen wird (unter Vorbehalt Personalrat etc) und welche Gruppe aber mehr nicht. Ich kann doch nicht einfach kündigen ohne schriftlich das definitive GO zu haben. In dieser Zeit wäre das doch Wahnsinn sich auf eine "mündlich/vorbehaltliche" Zusage eines neuen AGs zu verlassen. Wenn dem Personalrat irgendwas quer steht, steh ich dann sonst ohne Job da.

Daher mal die Frage, was kann man diesbezüglich machen. Hab sowas von Vorvertrag gelesen im Netz, wo alles schriftlicht festgehalten wird, was wichtig ist, und dann später der richtige Vertrag kommt. (Eben erst wenn Personalrat zugestimmt hat) --> btw. weiß hier jemand, wie oft so ein Personalrat tagt? gibts hier einen festen Rhytmus also z.b. alle 4 Wochen? die können ja nicht nur 2x im Jahr tagen für solche Dinge.

Im Netz stand auch bezgl Gesetzlicher Bestimmungen, dass der Personalrat - sobald er von der Einstellung weiß, eine Woche Zeit zur Entscheidung hat. Das bedeutet, wenn mein neuer AG sagt, ja, der Vertrag wird erst zum Einstellungstag unterschrieben und ich würde das tun, der Personalrat sagt dann aber warum auch immer: öh nö... wollen wir nicht, dann steh ich Arbeitslos da... es kann doch nicht sein, dass der Arbeitnehmer hier das komplette Risiko auf seinem eigenen Rücken trägt? Da hängt ja auch Wohnung etc alles dran.

Mercì

clarion:
Ich würde mitteilen, dass Du nach einer Schriftlichen Stellungszusage, die auch die EG und Stufe enthalten muss, den alten Arbeitsvertrag kündigen wirst.

Die Zuordnung zur Stufe musst Du im Übrigen vor Vertragsunterzeichnung verhandeln. Hinterher ist es zu spät.

cherrys:
Hi Clarion,
danke für deine Antwort. Ich habe dem AG mitgeteilt, nach der Zusage, dass ich am 01.01 anfangen kann. Wenn die den Vertrag natürlich erst am Eintrittstag übergeben, geht das schlecht. Meinst Du, die lassen da mit sich reden? Die EG ist verhandelt.

clarion:
Die EG kann man eigentlich nicht verhandeln, die richtet sich nach deinen auszuübenden Tätigkeiten. Berufserfahrung kann  man aber mit Verweis auf förderliche Zeiten verhandeln, z.B. Stufe 3 statt 1. Bei Berufsanfänger fehlen ein wenig die Argumente für eine höhere Stufe.

Wenn der Personalrat die Besetzung durchgewunken hat und auch sonstige Vorbehaltewie der Amtsarzt abgehakt sind, ist die Stellenzusage schon verbindlich. Dann besteht wenig Risiko zu kündigen.

cherrys:
Ja wie der aktuelle Status bezgl Personalrat ist, weiß ich eben nicht, dazu wurde mir noch nichts gesagt.
Naja doch, du kannst gewissermaßen verhandeln. Ich hatte die ganze Zeit Erfahrungsstufe 3 und der neue AG wusste nicht, ob er mir die 3 auch weiterhin geben kann, oder eher die 2. Das war aber von mir Bedingung. Die EG ist gleich geblieben, da haben wir uns wahrscheinlich falsch verstanden. Ich würde mich mit etwas schriftlichem aufjedenfall wohler fühlen. Mal sehen vielleicht können dir irgendwas machen.

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