Hallo,ich habe bei Beck-online gelesen, dass zum Jahresende die Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre in BW außer Kraft tritt.https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung das auf die Beförderung von Beamten in BW hat? Die persönliche Wartezeit bleibt davon doch unberührt und es wirkt sich lediglich auf die Stellensperrung aus oder sehe ich das falsch?Viele GrüßeSepra
Zitat von: Sepra am 18.10.2022 20:05Hallo,ich habe bei Beck-online gelesen, dass zum Jahresende die Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre in BW außer Kraft tritt.https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung das auf die Beförderung von Beamten in BW hat? Die persönliche Wartezeit bleibt davon doch unberührt und es wirkt sich lediglich auf die Stellensperrung aus oder sehe ich das falsch?Viele GrüßeSepraIst die persönliche Wartezeit von 6 Monaten nicht aus Ziffer 2.1 eben jener nun außer Kraft tretenden Beförderungssperre? Oder meinst du §34 LBG?