Autor Thema: Projektstelle EG4  (Read 7493 times)

pommes

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Projektstelle EG4
« am: 19.10.2022 12:31 »
Guten Tag,

Ich schreibe in Stichpunkten, bitte verzeiht.

folgendes:

- Eine Stadt genehmigt ein Kulturprojekt 4 Jahre Laufzeit
- Für das Projekt ist eine 75% MA Stelle EG 4 vorgesehen, mit bewilligten Finanzmitteln
- Die Person, die die Stelle besetzt wird jew. (sachgrundlos) befristet für ein Jahr eingestellt und muss dann verlängert werden
- Die Aufgaben die wahrzunehmen sind weit anspruchsvoller als es für eine EG4 Stelle üblich ist. Sie hat fast einen wissenschaftlichen Chakrakter.

Fragen:

Ist das so überhaupt zulässig? Es gibt doch einen Sachgrund: Das Ende des Projekts
Da TB gem. der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten unmittelbar durch die Tarifautomatik eingruppiert sind (hoffe ich hab es von Spid richtig gelernt), ist eine solche Bestimmung der EG durch den Projektträger nicht sinnfrei?
Wenn allerdings der finanzielle Rahmen des Projekts durch eine Eingruppierungsfestellungsklage gesprengt werden würde, würde man "den Ast absägen auf dem man sich ausbeuten lässt"?

Ist das Ganze so überhaupt zulässig?

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #1 am: 19.10.2022 12:37 »
Einer sachgrundlosen Befristung steht das Vorhandensein eines Sachgrundes nicht entgegen. Wer soll denn der Arbeitgeber sein und ist er tarifgebunden?

pommes

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #2 am: 19.10.2022 13:05 »
Es existiert ein Arbeitsvertrag in dem die EG und die Stufe festgelegt wurde. AG ist eine Stadt in NRW.

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #3 am: 19.10.2022 13:19 »
Wurde die Entgeltgruppe festgelegt oder genannt? Und was ist mit der Tarifbindung?

pommes

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #4 am: 19.10.2022 13:24 »
Die EG wurde festgelegt. Ob die Stadt tarifgebunden ist kann ich nicht sagen.

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #5 am: 19.10.2022 13:39 »
Wenn die Entgeltgruppe tatsächlich festgelegt wurde und keine beiderseitige Tarifbindung besteht, gibt es kein Problem.

Isie

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #6 am: 19.10.2022 14:44 »
Ist die Anwendung des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart?

pommes

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #7 am: 19.10.2022 17:48 »
Ist die Anwendung des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart?
Ja ist es.

Isie

  • Gast
Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #8 am: 19.10.2022 22:32 »
Dann richtet sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist nur deklaratorisch. Wenn die auszuübende Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, bist du in diese Entgeltgruppe eingruppiert. Das Entgelt dieser EG bekommst du natürlich nur, wenn dein Arbeitgeber derselben Meinung ist.

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #9 am: 20.10.2022 06:23 »
Auf explizite Nachfrage hat pommes doch geantwortet, die Entgeltgruppe sei nicht nur genannt, sondern vereinbart worden. Auch in einem Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel können abweichende Regelungen getroffen werden und werden häufig auch getroffen. Ein Großteil der TVÖD-Anwender schließt in den Arbeitsverträgen die ordentliche Unkündbarkeit aus und regelt, weil ihnen bspw. die VBL nicht offensteht, die bAV abweichend; genau dafür gibt es ja bspw. den VBLU.

WasDennNun

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #10 am: 20.10.2022 08:28 »
Wenn der AG Tarifbindung hat und der AN jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann besteht doch beiderseitige Tarifbindung? Oder?
Was passiert eigentlich dann, kann er dann auf die tarifliche Eingruppierung pochen?

pommes

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #11 am: 20.10.2022 09:08 »
Es geht nicht um mich.

Ich hatte die Idee, dass mein Bekannter die Stelle erstmal annehmen könnte und nach einiger Zeit, auf jeden Fall aber nach der Probezeit eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen könnte, da es offensichtlich eine Ausbeuterstelle ist.

Da allerdings die Personalkosten fest im Projektantrag festgelegt sind wäre es interessant wie es sich verhalten würde, wenn eine Gruppierung meines bekannten in eine höhere Gruppe erfolgt, also wenn das genehmigte Geld nicht ausreicht.

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #12 am: 20.10.2022 09:09 »
Wenn der AG Tarifbindung hat und der AN jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann besteht doch beiderseitige Tarifbindung? Oder?
Was passiert eigentlich dann, kann er dann auf die tarifliche Eingruppierung pochen?
Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, braucht niemand auf eine bstimmte Eingruppierung pochen, er ist dann ja eingruppiert. Soweit die Arbeitsvertragsparteien eine für den Arbeitnehmer günstigere Entgeltgruppe vereinbart haben, bleibt es hinsichtlich der Vergütung bei dieser, denn der Tarifvertrag legt ja nur Mindestarbeitsbedingungen fest. Dazu muss sie aber vereinbart und nicht nur genannt sein. Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, ob jemand Mitglied einer Gewerkschaft ist. Wenn der Arbeitnehmer jedoch Rechte aus dem Tarifvertrag geltend machen möchte, muss er die beiderseitige Tarifbindung glaubhaft machen.

Im Sachverhalt ist ausdrücklich unbekannt, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

pommes

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #13 am: 20.10.2022 09:33 »
Der genaue Wortlaut im Vertrag:

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem besonderen Teil Verwaltung und den diesen ergänzenden, ändernden [...] (VKA) []..."

Weiter:

"Der Arbeitnehmer wird in die Entgeltfruppe 4 TVöD eingruppiert"

JesuisSVA

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Antw:Projektstelle EG4
« Antwort #14 am: 20.10.2022 09:37 »
Also entgegen der Darstellung keine Festlegung der Entgeltgruppe, sondern lediglich deren Nennung.