Guten Tag,
Ich schreibe in Stichpunkten, bitte verzeiht.
folgendes:
- Eine Stadt genehmigt ein Kulturprojekt 4 Jahre Laufzeit
- Für das Projekt ist eine 75% MA Stelle EG 4 vorgesehen, mit bewilligten Finanzmitteln
- Die Person, die die Stelle besetzt wird jew. (sachgrundlos) befristet für ein Jahr eingestellt und muss dann verlängert werden
- Die Aufgaben die wahrzunehmen sind weit anspruchsvoller als es für eine EG4 Stelle üblich ist. Sie hat fast einen wissenschaftlichen Chakrakter.
Fragen:
Ist das so überhaupt zulässig? Es gibt doch einen Sachgrund: Das Ende des Projekts
Da TB gem. der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten unmittelbar durch die Tarifautomatik eingruppiert sind (hoffe ich hab es von Spid richtig gelernt), ist eine solche Bestimmung der EG durch den Projektträger nicht sinnfrei?
Wenn allerdings der finanzielle Rahmen des Projekts durch eine Eingruppierungsfestellungsklage gesprengt werden würde, würde man "den Ast absägen auf dem man sich ausbeuten lässt"?
Ist das Ganze so überhaupt zulässig?