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Projektstelle EG4

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pommes:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2022 20:11 ---
--- Zitat von: pommes am 20.10.2022 18:02 ---Auszuübende Aufgaben anfordern und Eingruppierung prüfen lassen nach  der Probezeit Ja/Nein?
Sind weitere Infos nötig?

--- End quote ---
Nur das machen was einem als auszuübenden Tätigkeiten überragen wurde, wenn nichts übertragen wird, dann halt nichts machen.
Falls irgendwas einem gesagt wird, von irgendeinem Subalternen Führungspersonal, das man dieses oder jenes machen soll, dann ausüben, natürlich nur nach Rückversicherung mit der Personalstelle, dass dies die auszuübenden Tätigkeiten sind.

Und zwar nicht nach der Probezeit, sondern bei der Anweisung der Dinge die man angeblich machen soll!

Die Bewertung und gerichtliche Feststellung was das für eine EG ist, kann man getrost nach der Probezeit vornehmen.

--- End quote ---

Danke schön. Auch allen anderen für die Nachhilfe.

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