Autor Thema: Entfalten 2BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 Wirkung auf Grundsätze der Auslandsbesoldung?  (Read 1226 times)

Gruenhorn

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In den o.g. Entscheidungen führt das BVerfG Gericht aus, dass es eine Pflicht zur Prozeduralisierung bei der Bemessung der Alimentation (im Inland) gibt. Das Verwaltungsgericht Köln verneint, dass es diese Pflicht auch für die Bemessung der Auslandsbesoldung gibt, da diese nur zusätzlich zum Grundgehalt gewährt wird und damit schon im Ausgangspunkt nicht im Rahmen einer amtsangemessenen Alimentation betrachtet werden kann (AZ 15 K 6593/20).
Eine Offenlegung oder Anzweiflung der geheimen Systematik, nach der die Auslandsbezüge bemessen werden oder eine Staffelung des familienbezogenen Bestandteile der Auslandsbesoldung lässt sich somit jedenfalls nicht erstreiten.
Aus dem ersten Punkt folgt, dass die gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit der Auslandsbesoldung lediglich auf eine offensichtliche Schwierigkeit beschränkt ist.
Sieht jemand Argumente, warum die Entscheidungen des BVerfG eben doch auch irgendeine Relevanz für die Auslandsbesoldung haben könnten?