Hallo Community,
wir kennen ja alle Anlage A des TV-L, in der so die Grundzuordnungen zu den einzelnen Entgeltgruppen, hier jetzt die allgemeinen für Verwaltungstätigkeiten, ab Seite 9 aufgelistet werden.
Ich bin ein bisschen irritiert, dass es immer heißt für eine bestimmte Arbeit mit Abschluss ist es die 11, ohne Abschluss die 10, bzw. meine Teamleiterin sagt sogar, mit frischen Bachelor gibt es nur die 9x (anderer Sachverhalt - mich interessiert nur gleiche Tätigkeit mit Abschluss EG11 ohne Abschluss EG 10).
Es gibt ja laut Anlage A, teilweise mehrere Fallgruppen bei manchen Entgeltgruppen und ich könnte jetzt rückwärts gesehen mal folgende Bahn einschlagen (Frage dazu, kann ich beliebig Bahnen einschlagen, oder muss ich immer in Fallgruppe 1 bleiben, wenn ich die einmal genommen habe):
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
Entgeltgruppe 9b
2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie
besonders verantwortungsvoll ist.
(Entgeltgruppe 10
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.)Entgeltgruppe 11
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
Für mich bedeutet das, erst ab der EG 13 komme ich nicht um eine Hochschulausbildung herum, vorher konnte ich alleine mit dem Wachsen der Aufgaben und Verantwortung mich von der 5 hocharbeiten zur 12, habe ich da ein Denkfehler? Darf ich den Wechsel in der 9b nicht machen? Für mich heißt es ja jetzt ausgehend von der 5
Man hat gründliche Fachkenntnisse (5), die vielseitig sind (werden) (6), die dann auch zu einem Drittel selbständige Arbeit erfordern (
, die Fachkenntnisse könnten auch umfassend, gründlich sein (9b Fallgruppe 2 - streng genommen könnte ich auch hier erst einsteigen, da wird auch nichts von einem HSS erwähnt)),dann könnte die Aufgabe auch besonders verantwortungsvoll werden (9b Fallgruppe 1), all die Aufgaben könnten zu einem Drittel besonders schwer und verantwortungsvoll sein (10) oder es ist gar mehr als ein Drittel dann die (11) und hat man dann bei der 11 richtig viel Verantwortung bekommen, dann auch die 12...
Also alleine die Aufgaben bestimmen die Stufen, und nicht was für ein Papier zu Hause rumliegt? Wie werden die Fallgruppen definiert, wer sagt welche Fallgruppen zutreffen. In meinem Beispiel oben, ob 11 oder 10 spielt es wohl keine Rolle, weil beide eigentlich nur davon sprechen, "besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt." bei der 10 halt ein Drittel, bei der 11 undefiniert? mehr. Also spielt da eigentlich nach meinem Verständnis der Abschluss keine Rolle? Aber bei der 9b z.B. 3 Fallgruppen, wie wird entschieden, welche Fallgruppe anzuwenden ist?
Langer Text, aber ich hoffe, ich konnte euch meinen Gedankengang darlegen und ich hoffe, jemand kann mich aufklären
Danke Frankfurter