Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gruppierung ohne Hochschulabschluss
JesuisSVA:
Umgekehrt dürfte das ja der Fall sein: es wird Tätigkeiten geben, die guFk+sL erfordern, aber keinem Hochschulstudium entsprechen.
FrankFurter:
Hallo,
vielen Dank nochmals für die Erweiterungen. Jetzt hat es bei mir aber "klick" gemacht.
Entweder es liegen Aufgaben vor, die aus 9b FG3 resultieren, also das Hochschulstudium erfordern, oder es liegen Aufgaben vor, aus 9b FG2, die kein Studium erfordern. Insofern kann dann Stufe 10 oder 11 nur jeweils HS erfordern oder jeweils nicht erfordern und demzufolge kann es nicht sein, dass in den einzelnen Stufen unterschieden wird. Entweder ist die Tätigkeit aus 9b FG2 hervorgangen, dann sind 10 und 11 HS-frei oder die sind aus 9b FG3 hervorgegangen, dann sind 10/11 mit einer Hochschulpflicht versehen.
Vielen Dank
Frankfurter
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