Guten Tag zusammen,
Ich habe eine Frage zur abwesenheitsvertretung.
Ich EG 4 Vollzeit beschäftigt soll für vorraussichtlich 3-4 Monate eine 50% in der EG zusätzlich übernehmen.
Dieser Umstand ist dadurch entstanden, da der Mitarbeiter ab 01.11.22 nicht mehr im Dienst ist und eine Neubesetzung wohl erst im Laufe des nächsten Jahres stattfinden wird.
Die Frage ist:
1. Habe ich Anspruch auf eine höhere Bezahlung für die Zeit ?
2. Ab wann steht mir diese zu ? Direkt oder erst nach ein paar Wochen ?
3. Wer kann bzw. muss das verschrifften damit es offiziell ist ? Reicht ein Schreiben des Dienststellenleiter wie zum Beispiel: ,,Herr ... wird ab dem 01.11.22 die Tätigkeit von .. übernehmen usw."
Oder muss das von einer übergeordneten Abteilung, Personalrat, Personalabteilung o.ä. angeordnet werden ?
Vielleicht könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen ?
Danke
Mfg