Autor Thema: E11 und E12 gemäß TVÖD  (Read 6962 times)

Wobbe

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E11 und E12 gemäß TVÖD
« am: 21.10.2022 12:47 »
Hallo zusammen,

ich bin beschäftigt bei Kommune seit vier Jahren. Da die Kollegen so viel Stress haben und E11 erhalten, haben viele die Stellen gewechselt oder die Stadt verlassen. Aus diesem Grund hat die Personalabteilung sich entschieden, die Stellen extern bewerten zu lassen. Bei uns sind 13 Stellen, die E11 bekommen. Durch diese Bewertung sind ein paar Stellen höhergestuft worden und ein paar bei E11 geblieben, obwohl wir die gleichen Aufgaben haben. Vielleicht hat ein Kollege, der höhergestuft worden ist, eine bessere Stellenbeschreibung erstellt. Diese Entscheidung der Bewertungskommission hat uns unglücklich gemacht. Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?
Hat Jemand von euch schon Erfahrung in diesem Bereich gemacht?
Ich bitte um Rückmeldung.

Freundliche Grüße


JesuisSVA

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #1 am: 21.10.2022 12:58 »
Überhaupt nicht.

Wobbe

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #2 am: 21.10.2022 13:41 »
was meinen Sie genau? Also einfach Augen zumachen und neuen Job suchen?

JesuisSVA

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #3 am: 21.10.2022 13:48 »
Ich beantwortete damit abschließend die Frage "Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?" Wie der Arbeitgeber sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen.

Organisator

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #4 am: 21.10.2022 13:51 »
Das Ergebnis dieser Bewertungskommission ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Gegen eine Meinung kann man keinen Einspruch oder ähnliches einlegen.
Wenn du meinst, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung nicht zutreffend ist, kann die Eingruppierung extern durch das Arbeitsgericht festgestellt werden.

Dpunkt

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #5 am: 24.10.2022 12:38 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Insider2

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #6 am: 24.10.2022 13:01 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

Wobbe

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #7 am: 24.10.2022 16:12 »
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht

Kaiser80

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #8 am: 24.10.2022 16:13 »
Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Organisator

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #9 am: 24.10.2022 16:48 »
Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.

WasDennNun

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #10 am: 24.10.2022 19:02 »
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht
Wenn du die auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile deiner Kollegen die EG12 sind kennst und diese deiner entsprechen, dann lohnt es sich.
Entweder für den AG, weil die Kollegen in die EG11 erhalten oder für dich weil du in die EG12 erhälst.

tv-landschaft

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #11 am: 24.10.2022 21:21 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Organisator

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #12 am: 25.10.2022 07:03 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil viele die Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" falsch einschätzen.

Insider2

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #13 am: 25.10.2022 07:42 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil die Hürde des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" als Heraushebung aus dem TM der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" (E 10 / E 11) beträchtlich ist. Da ist es u.U. einfacher eine E 13 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums und entsprechenden Tätigkeiten zu begründen.

@TE: allein die von dir gestellte Frage, ob es sich lohnt zwecks einer Eingruppierungsfeststellungsklage vors AG zu ziehen lässt vermuten, dass es sich nicht lohnt. Ich denke nicht, dass du einem entsprechenden Tatsachenvortrag hinsichtlich der o.g. Problematik gewachsen bist.

Kaiser80

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #14 am: 25.10.2022 07:49 »
Wissen wir überhaupt, ob das TM "Maß der Verantwortung" zu prüfen wäre?

Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.

Hierzu hat sich der TE ja nicht eingelassen