Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
E11 und E12 gemäß TVÖD
			Wobbe:
			
			Hallo zusammen,
ich bin beschäftigt bei Kommune seit vier Jahren. Da die Kollegen so viel Stress haben und E11 erhalten, haben viele die Stellen gewechselt oder die Stadt verlassen. Aus diesem Grund hat die Personalabteilung sich entschieden, die Stellen extern bewerten zu lassen. Bei uns sind 13 Stellen, die E11 bekommen. Durch diese Bewertung sind ein paar Stellen höhergestuft worden und ein paar bei E11 geblieben, obwohl wir die gleichen Aufgaben haben. Vielleicht hat ein Kollege, der höhergestuft worden ist, eine bessere Stellenbeschreibung erstellt. Diese Entscheidung der Bewertungskommission hat uns unglücklich gemacht. Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?
Hat Jemand von euch schon Erfahrung in diesem Bereich gemacht?
Ich bitte um Rückmeldung.
Freundliche Grüße
		
			JesuisSVA:
			
			Überhaupt nicht.
		
			Wobbe:
			
			was meinen Sie genau? Also einfach Augen zumachen und neuen Job suchen? 
		
			JesuisSVA:
			
			Ich beantwortete damit abschließend die Frage "Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?" Wie der Arbeitgeber sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen.
		
			Organisator:
			
			Das Ergebnis dieser Bewertungskommission ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Gegen eine Meinung kann man keinen Einspruch oder ähnliches einlegen.
Wenn du meinst, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung nicht zutreffend ist, kann die Eingruppierung extern durch das Arbeitsgericht festgestellt werden.
		
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