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E11 und E12 gemäß TVÖD

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Dpunkt:
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Insider2:

--- Zitat von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38 ---Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

--- End quote ---

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

Wobbe:
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht

Kaiser80:
Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 24.10.2022 16:13 ---Das ist so nicht seriös zu beantworten.

--- End quote ---

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.

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