Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
E11 und E12 gemäß TVÖD
Dpunkt:
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"
Insider2:
--- Zitat von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38 ---Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"
--- End quote ---
Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.
Wobbe:
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht
Kaiser80:
Das ist so nicht seriös zu beantworten.
Organisator:
--- Zitat von: Kaiser80 am 24.10.2022 16:13 ---Das ist so nicht seriös zu beantworten.
--- End quote ---
Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.
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