Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

E11 und E12 gemäß TVÖD

<< < (3/5) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Wobbe am 24.10.2022 16:12 ---Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht

--- End quote ---
Wenn du die auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile deiner Kollegen die EG12 sind kennst und diese deiner entsprechen, dann lohnt es sich.
Entweder für den AG, weil die Kollegen in die EG11 erhalten oder für dich weil du in die EG12 erhälst.

tv-landschaft:

--- Zitat von: Insider2 am 24.10.2022 13:01 ---
--- Zitat von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38 ---Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

--- End quote ---

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

--- End quote ---

warum "gerade im Falle einer E12"?

Organisator:

--- Zitat von: tv-landschaft am 24.10.2022 21:21 ---
--- Zitat von: Insider2 am 24.10.2022 13:01 ---
--- Zitat von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38 ---Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

--- End quote ---

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

--- End quote ---

warum "gerade im Falle einer E12"?

--- End quote ---

Weil viele die Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" falsch einschätzen.

Insider2:

--- Zitat von: tv-landschaft am 24.10.2022 21:21 ---
--- Zitat von: Insider2 am 24.10.2022 13:01 ---
--- Zitat von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38 ---Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

--- End quote ---

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

--- End quote ---

warum "gerade im Falle einer E12"?

--- End quote ---

Weil die Hürde des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" als Heraushebung aus dem TM der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" (E 10 / E 11) beträchtlich ist. Da ist es u.U. einfacher eine E 13 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums und entsprechenden Tätigkeiten zu begründen.

@TE: allein die von dir gestellte Frage, ob es sich lohnt zwecks einer Eingruppierungsfeststellungsklage vors AG zu ziehen lässt vermuten, dass es sich nicht lohnt. Ich denke nicht, dass du einem entsprechenden Tatsachenvortrag hinsichtlich der o.g. Problematik gewachsen bist.

Kaiser80:
Wissen wir überhaupt, ob das TM "Maß der Verantwortung" zu prüfen wäre?


--- Zitat von: Organisator am 24.10.2022 16:48 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 24.10.2022 16:13 ---Das ist so nicht seriös zu beantworten.

--- End quote ---

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.

--- End quote ---

Hierzu hat sich der TE ja nicht eingelassen

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version