§ 16 Abs. 5 ermöglicht lediglich eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zu einem um zwei Stufen höherem Entgelt sowie bzw. bei einer Zulage aus der Stufe 4 2 Stufen plus 20 %.
Der niedrigste Entgeltgewinn aus einem Stufenaufstieg beträgt 31,93 € von E1 Stufe 2 auf E1 Stufe 3.
Gut, ich sprach jetzt vom Netto, da ich gesehen habe, wie 6 Monate rückfristige Höherstufung knapp über 100 € mehr waren für manche AN... und wenn man bedenkt, dass da diese Höherstufung 10 Jahre überfällig war, dann ist das schon sehr traurig, wenn die jetzt nur 100 € bekommen...
Und ja, hier wird regelmäßig von der 1 in die 4 höhergestuft, Bindung von Fachkräften.