Autor Thema: Rückzahlung freiwillige Prämie  (Read 2911 times)

SB2022

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Rückzahlung freiwillige Prämie
« am: 21.10.2022 18:50 »
Guten Tag,

ich war bis Juni 2021 in einer Sparkasse tätig.
Während meiner Sparkassenzeit habe ich 3 Jahre lang nebenberuflich ein BWL Studium an einer privaten FH gemacht. Das Studium habe ich rein aus Eigeninitiative absolviert und die Studiengebühren habe ich privat bezahlt - es gab also keine Vereinbarung mit der Sparkasse. Jedoch wollte mich die Sparkasse „halten“ und hat mir aufgrund meiner sehr guten Studienleistung die Zahlung einer Erfolgsprämie zugesagt (4 TEUR). Die Zahlung sollte nach einem Jahr erfolgen.

Innerhalb diesen Jahres hat mir dann eine andere Sparkasse einen besseren Job angeboten. Dabei wurde mir auch freiwillig angeboten, die Prämie zu übernehmen (schriftlich zugesagt). Aus diesem Grund habe ich gekündigt und zum 01.07.2021 in der neuen Sparkasse angefangen. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es hierzu ebenfalls nicht. Die Prämie habe ich dann aber nach der Probezeit (6 Monate) wie versprochen erhalten. Alles gut.

Anfangs war die Stelle auch super, jedoch merke ich immer mehr, dass die Unzufriedenheit in diesem Job steigt.
Durch Zufall habe ich nun auch schon ein anderes Jobangebot erhalten. Deshalb würde ich nun zum 31.12.2022 kündigen. Ich zweifle aktuell aber wegen der gezahlten Prämie. Kann die Sparkasse diese Prämie zurückfordern, wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt wurde? Gibt es eine Klausel im Tarifvertrag, die ich übersehen habe?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

SB

ITheini

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Antw:Rückzahlung freiwillige Prämie
« Antwort #1 am: 25.10.2022 13:37 »
Schwer zu sagen ohne die genauen Texte zu kennen. Weiterhin wird auch nicht deutlich, ob es nun schriftliche Formulierungen gibt oder nicht(weil Du mal schreibst "schriftlich zugesagt" und dann zwei Sätze später wieder "schriftliche Vereinbarung gibt es nicht").

Im Tarifvertrag gibt es meines Wissens keinerlei Paragraphen zu "freiwilligen Prämien" oder dergleichen. Da ist immer eine zusätzliche Vereinbarung notwendig. Wenn es diese nicht gibt, wird nur ein Fachanwalt dazu eine wirklich belastbare Aussage treffen können fürchte ich.

Aber abgesehen von der Prämie und dessen Rückzahlung frage ich mich einfach "was Du genau suchst". Du schreibst auch davon, dass die Unzufriedenheit "steigt", aber das tut es in der Regel immer überall. Sei es durch Kollegen, die Arbeitsbelastung, den Chef, es stellt sich auch eine gewisse Routine ein usw. und die Frage ist nun einfach, wie lange möchtest Du von Job zu Job "springen"?

SB2022

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Antw:Rückzahlung freiwillige Prämie
« Antwort #2 am: 25.10.2022 18:55 »
Vielen Dank für die Antwort!

Also die schriftliche Vereinbarung beschränkt sich darauf, dass in dem Zusageschreiben ein Satz enthalten war, dass bei Nichtzahlung die Prämie übernommen wird. Nach der Probezeit habe ich dann einen Brief erhalten, der dies nochmal bestätigt, dass das Geld erstattet wird. Aber es wurde nie etwas mit einer „Bindung“ kommuniziert - und es gibt keine schriftliche „Vereinbarung“ mit beidseitigen Unterschriften.
Im Arbeitsvertrag steht genauso wenig wie im Tarifvertrag.

Als Jobhopping würde ich mich (noch) nicht einordnen ;) Ich war (mit Ausbildungszeit) über 10 Jahre bei einer Sparkasse und habe jetzt einmal zu einer anderen Sparkasse gewechselt. Ja, dort war ich jetzt „nur“ ein Jahr.

Unzufriedenheit ist vielleicht nicht ganz zutreffend. Ich habe einfach ein besseres Angebot erhalten, dass mir mehrere Vorteile bietet: Wesentlich mehr Gehalt, bessere Perspektiven, höherer Home-Office Anteil und dadurch weniger Pendelzeit, Möglichkeiten mich persönlich weiterzuentwickeln (Internationales Netzwerk mit möglichen Auslandseinsatz), etc. Ich habe noch nie etwas anderes als die Sparkasse gesehen und möchte gerne mal noch eine andere Branche kennenlernen.

ITheini

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Antw:Rückzahlung freiwillige Prämie
« Antwort #3 am: 27.10.2022 11:33 »
Also wenn Du mit der "Zahlung" keine Verpflichtung eingegangen bist, ist doch alles ok. :)