Autor Thema: Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber  (Read 4134 times)

Emmi87

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Hallo zusammen, mal die Experten unter euch: Wir haben eine Stelle ausgeschrieben mit der Vorraussetzung xy. Es haben sich 2 beworben die die Vorraussetzung nicht erfüllen.
Beide würden aber bestimmte Schulungen nachholen um die Stelle zu bekommen. Beide erfüllen also nicht die Vorraussetzungen für die Stelle. Nun haben beide uns überzeugt und sind vor einer schwierigen Entscheidung. Jetzt kommt das aber: einer davon ist Schwerbehindert. Wenn der andere nun die Stelle bekommt, wäre es möglich das die Person mit der Schwerbehinderung dagegen klagen könnte ?

JesuisSVA

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #1 am: 22.10.2022 20:02 »
Wenn keiner der beiden Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, darf auch keiner von beiden eingestellt werden. Der jeweils andere Bewerber könnte gegen die Besetzung klagen, völlig unabhängig davon, ob er oder der andere behindert ist.

Emmi87

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #2 am: 22.10.2022 20:24 »
Gut zu wissen, somit wären beide abzulehnen und die Stelle neu auszuschreiben
. Danke

WasDennNun

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #3 am: 22.10.2022 21:57 »
Oder man geht das Risiko ein.

Lio1896

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #4 am: 23.10.2022 09:07 »
Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden. In diesem Fall einen unter ausgeschriebenen Wert weil er die fachlichen Voraussetzung nicht erfüllt. Ab dem vierten Monat eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD und Fall gelöst.

Organisator

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #5 am: 23.10.2022 09:09 »
Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden. In diesem Fall einen unter ausgeschriebenen Wert weil er die fachlichen Voraussetzung nicht erfüllt. Ab dem vierten Monat eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD und Fall gelöst.
Völliger Quatsch. SVA bzw wdn haben es zutreffend beschrieben.

JesuisSVA

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #6 am: 23.10.2022 09:15 »
Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden. In diesem Fall einen unter ausgeschriebenen Wert weil er die fachlichen Voraussetzung nicht erfüllt. Ab dem vierten Monat eine Zulage nach Paragraph 14 TVöD und Fall gelöst.
Was genau an
Wir haben eine Stelle ausgeschrieben mit der Vorraussetzung xy. Es haben sich 2 beworben die die Vorraussetzung nicht erfüllen.
hast Du nicht verstanden? Keiner von den beiden Bewerbern ist also geeignet und keiner darf genommen werden.

Es ist auch überhaupt nicht klar, ob die Anforderung in der Stellenausschreibung eine ist, die im relevanten Tätigkeitsmerkmal gefordert ist, denn Anforderungen in Stellenausschreibungen haben keinerlei tarifliche Wirkung und führen gerade nicht zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe bei Nichterfüllung.

Was § 14 TVÖD mit dem Sachverhalt zu tun haben soll, bleibt wohl Dein Geheimnis.

FGL

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #7 am: 23.10.2022 10:09 »
Sie haben doch geschrieben das beide Bewerber überzeugt haben. In diesem Fall muss bei gleicher Eignung der Schwerbehinderte Bewerber genommen werden.
Warum?

RsQ

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #8 am: 24.10.2022 23:41 »
Wenn keiner der beiden Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, darf auch keiner von beiden eingestellt werden.
Spannend. Ich sehe immer mal wieder Ausschreibungen, bei denen ich anhand völlig verquerer Zusammensetzung der Anforderungen sicher bin, dass es faktisch niemand gibt, der das 1:1 so erfüllt (und falls doch, dann wurde die Ausschreibung natürlich für diesen "Jemand" verfasst). Wäre mal interessant, wie die Institutionen diese Stellen besetzen ...

enemenebuh

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #9 am: 25.10.2022 20:37 »
Wenn keiner der beiden Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, darf auch keiner von beiden eingestellt werden. Der jeweils andere Bewerber könnte gegen die Besetzung klagen, völlig unabhängig davon, ob er oder der andere behindert ist.

Wissen die beiden denn voneinander? Ich denke kaum. Ich weiss ja auch nicht, wer mit mir da so beim Bewerbungsgespräch war. Wenn einer die Stelle trotzdem bekommt und der andere abgelehnt wird, spielt es doch keine Rolle oder? Grund xy und fertig. Oder wäre das zu einfach gedacht?

JesuisSVA

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #10 am: 25.10.2022 20:46 »
Der öffentliche Arbeitgeber muss den unterlegenen Bewerbern bzw. hier dem unterlegenen Bewerber zeitgerecht vor der Besetzung der Stelle mitteilen, dass er beabsichtigt, die Stelle mit einem anderen Bewerber zu besetzen und muss auf Verlangen die Auswahlentscheidung soweit offenlegen, dass der unterlegene Bewerber in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über das Anstrengen einer Konkurrentenklage zu treffen.

mrfox

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #11 am: 25.10.2022 21:29 »
Warum sollte "damit durchkommen" überhaupt zur Diskussion stehen?! Es ist Normenvollzug, bzw. verletzt es ein Grundrecht.

ITheini

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #12 am: 27.10.2022 11:40 »
Spannend. Ich sehe immer mal wieder Ausschreibungen, bei denen ich anhand völlig verquerer Zusammensetzung der Anforderungen sicher bin, dass es faktisch niemand gibt, der das 1:1 so erfüllt (und falls doch, dann wurde die Ausschreibung natürlich für diesen "Jemand" verfasst). Wäre mal interessant, wie die Institutionen diese Stellen besetzen ...

Also die "Anforderungen" einer Stelle sind nicht gleichbedeutend mit den "Wünschen" die an die Person gerichtet sind im Vorfeld. Normalerweise wird eine Vorbildung gefordert, z.B. Studium einer bestimmten Fachrichtung. Dann werden die Bewerber qualifiziert, A bedeutet dann bspw. Studium vorhanden in der Fachrichtung, B Studium vorhanden oder Ausbildung in der gewünschten Richtung, C weder Studium noch vergleichbare Ausbildung vorhanden. Eingeladen werden dann die Personen, die "faktisch" qualifiziert sind, also A und B-Kandidaten. Alle eingeladenen Bewerber müssen die Anforderungen "auf dem Papier" erfüllen, um eingeladen zu werden. Wenn die eingeladenen Bewerber dies nicht tun, dann wurde bereits hier ein Fehler gemacht.
Im Bewerbungsgespräch kommen ja andere Dinge zum tragen: wie gibt sich ein Bewerber, ist er vorbereitet auf das Gespräch, passt er zum Team, ist die "auf dem Papier vorhandene" Qualifizierung der Stelle tatsächlich vorhanden, usw. Hierbei kann man dann natürlich zu der Auffassung gelangen, dass ein Bewerber eben "nur auf dem Papier" für die Stelle qualifiziert ist. Leider kommt das in letzter Zeit sehr häufig vor.

JesuisSVA

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Antw:Eine ausgeschriebene Stelle und 2 Bewerber
« Antwort #13 am: 27.10.2022 11:42 »
Das Anforderungsprofil muss sich in der Stellenausschreibung wiederfinden.