@mecki111
vielen Dank für die Antwort. die Beschäftigungen waren alle lückenlos, es handelt sich um die gleiche Laufbahn
der Hinweis auf § 56 Abs. 2 NBeamtVG ist sehr nützlich. ich werde unter Berufung darauf wohl mal bei meiner Personalstelle nachfragen und mich ggf. ans NLBV verweisen lassen
wenn ich da jetzt einen formalen Antrag auf Anerkennung der Vordienstzeiten stelle, verbaue ich mir damit die Option, irgendwann später auf eine Anrechnung zu verzichten (nach § 66 Abs. 9 NBeamtVG)? weißt du das?
@Rentenonkel
ich weiß, dass Rente und Pension später miteinander verrechnet werden und es am Ende womöglich ungefähr auf das gleiche herauskommt.
es geht mir im Moment tatsächlich nicht um die Pension - das ist noch lange hin -, sondern um die Absicherung einer Erwerbsunfähigkeit. die deutsche Rentenversicherung schreibt mir, dass ich kein Anrecht auf EU-Rente mehr habe, da ich in den letzten 5 Jahren nicht 3 Jahre eingezahlt habe. als Beamtin bekomme ich Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erst, wenn ich 5 Dienstjahre hinter mir habe. da ist die Anrechnung dann schon wesentlich.
und mit voller Anrechnung aller Jahre im öD plus 3 Jahre fürs Studium würde ich schon mehr erhalten als die Mindestversorgung. das ist auch bei der Frage, wie lange ich meine BU-Versicherung weiterführen möchte, relevant.
@clarion:
das ist jetzt etwas off-topic: hast du bei der Verbeamtung einen Bescheid darüber erhalten, welcher Erfahrungsstufe du zugeordnet wurdest? ich hab die Eintragung im Feld Besoldungsdienstalter (BDA) auf meiner Gehaltsmitteilung nie 100%ig nachvollziehen können