Autor Thema: TV-L 5/4 in 7/6 theoretisch möglich? Durchschnitt Überstunden bei Elternzeit?  (Read 1141 times)

Martin Thomas

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Guten Abend zusammen,

Ich habe 2 speziellere Fragen und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann, da ich im Internet bisher keine genaueren Informationen gefunden habe.

1. Frage:
Ab November 2023 werde ich die Position meines Kollegen einnehmen, da dieser dann in Rente geht.
Er ist in Gruppe 8 eingeordnet (damals noch über BAT), diese existiert aber für meinen Beruf nicht mehr und ich werde höchst wahrscheinlich in Gruppe 7 steigen. Momentan bin ich in Gruppe 5, Stufe 4 und würde laut Höhergruppierungs Matrix in die 7/4 steigen. Da ich aber schon seit 10 Jahren in meiner Behörde arbeite und nie eine Höhergruppierung erhalten habe, möchte ich dann versuchen in die Gruppe 7 Stufe 5 oder 6 zu kommen.
Ich begründe mein Vorhaben mit folgenden Fakten: Ich werde in meiner neuen Tätigkeit erheblich mehr Verantwortung tragen und übernehme zusätzlich mehrere Wartungsaufgaben, die ich eigentlich nicht machen müsste, sie aber trotzdem gerne mache. Diese Wartungen von Motoren und Maschinen sparen meinem AG einen Betrag von jährlich ungefähr 20.000€ ein.
Jetzt zu meiner Frage: Ist es überhaupt möglich über eine Höhergruppierung und einer zusätzlichen Stufenvorweggewährung von 5/4 in 7/5 oder 6 zu steigen?

2. Frage:
In meinem Beruf mache ich aufgrund von Wachdiensten und Rufbereitschaften regelmäßige Überstunden.
Wenn ich krank bin oder im Urlaub, erhalte ich für jeden dieser Tage einen Durchschnittsbetrag der geleisteten Überstunden der letzten Monate. Nun zu meiner Frage:
Wenn ich mit meiner Ehefrau irgendwann ein Kind bekomme und sie die Elternzeit in Anspruch nimmt, dann habe auch ich ein Recht auf 2 Monate Elternzeit. Werden in dieser Zeit neben meinem 65 prozentigen Grundgehalt auch die Durchschnittsbeträge meiner Überstunden bezahlt?

Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt der meine doch etwas spezielleren Fragen beantworten kann und bedanke mich dafür schon einmal recht herzlich.

Freundliche Grüße,
Martin

JesuisSVA

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Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe unberührt lässt. Die höherwertige Tätigkeit wird durch die höhere Entgeltgruppe abgebildet. Warum meinst Du, die Wartungsarbeiten nicht durchführen zu müssen?

Martin Thomas

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Hey Jesuis,

Ich meine auch das ich offiziell in der 7/4 wäre aber durch die Zulage der Stufenvorweggewährung das Gehalt der 7/5 oder 6 bekäme.
Die Wartungsarbeiten beziehungsweise jährliche Überprüfungen der Motoren und technischen Anlagen wurde bis vor einigen Jahren von Fremdfirmen durchgeführt und aufgrund von eigener Erfahrung, Spaß und Eigeninteresse machen wir diese Tätigkeiten jetzt selber obwohl es nicht in unserer Tätigkeitsbeschreibung steht.

JesuisSVA

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Hey Jesuis,

Ich meine auch das ich offiziell in der 7/4 wäre aber durch die Zulage der Stufenvorweggewährung das Gehalt der 7/5 oder 6 bekäme.

Das ist aber etwas völlig anderes als das, was Du im Startbeitrag geschrieben hast. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber sich auf eine Stufenvorweggewährung einlässt. Es ist auch möglich, dass er das nicht tut. Es ist ebenso möglich, dass er dieses Instrument überhaupt nicht anwendet. Voraussetzung ist, dass eine der tariflichen Voraussetzungen erfüllt ist.

Zitat
Die Wartungsarbeiten beziehungsweise jährliche Überprüfungen der Motoren und technischen Anlagen wurde bis vor einigen Jahren von Fremdfirmen durchgeführt und aufgrund von eigener Erfahrung, Spaß und Eigeninteresse machen wir diese Tätigkeiten jetzt selber obwohl es nicht in unserer Tätigkeitsbeschreibung steht.

Also weichst Du entweder von dem ab, was der Arbeitgeber Dir aufgetragen hat, oder er hat es Dir aufgetragen und dann ist es grundsätzlich durch Dich zu erledigen.

WasDennNun

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Zur Frage 1.
Der AG kann dir, wenn er will und es begründen kann, dir eine widerrufliche Stufenzulage nach 16.5 von bis zu 2 Stufen mehr auszahlen.
Wenn du also deinen AG sagst, mehr Geld oder ich gehe, dann ist die Voraussetzung uU dafür erfüllt.

Martin Thomas

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Danke für deine Antwort WasDennNun.

Nochmal zu deinen Antworten Jesuis:
Ich habe mein Topic dann falsch ausgedrückt, da hast du recht und ich bitte um Verzeihung.

Ich weiche von dem ab was mein AG mir aufgetragen hat und mache diese Wartungen aus eigenem Interesse.
Aber da mein AG dadurch eine Menge Geld einspart würde ich dann eine Stufenvorweggewährung zusätzlichzu meiner Höhergruppierung nächstes Jahr beantragen wollen.

JesuisSVA

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Wenn Du eigenmächtig von Deiner auszuübenden Tätigkeit abweichst, könnte sich der Arbeitgeber anstatt zu einer Stufenvorweggewährung auch leicht zu einer Abmahnung entschließen.

Martin Thomas

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Das ist mir schon bewusst, aber die zusätzlichen Tätigkeiten sind mit dem AG abgesprochen und meine Vorgesetzten wissen davon. Aber es ist halt nicht offiziell in meiner Tätigkeitsbeschreibung dargelegt und wie gesagt, ich mache es aus Spaß