Guten Abend zusammen,
Ich habe 2 speziellere Fragen und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann, da ich im Internet bisher keine genaueren Informationen gefunden habe.
1. Frage:
Ab November 2023 werde ich die Position meines Kollegen einnehmen, da dieser dann in Rente geht.
Er ist in Gruppe 8 eingeordnet (damals noch über BAT), diese existiert aber für meinen Beruf nicht mehr und ich werde höchst wahrscheinlich in Gruppe 7 steigen. Momentan bin ich in Gruppe 5, Stufe 4 und würde laut Höhergruppierungs Matrix in die 7/4 steigen. Da ich aber schon seit 10 Jahren in meiner Behörde arbeite und nie eine Höhergruppierung erhalten habe, möchte ich dann versuchen in die Gruppe 7 Stufe 5 oder 6 zu kommen.
Ich begründe mein Vorhaben mit folgenden Fakten: Ich werde in meiner neuen Tätigkeit erheblich mehr Verantwortung tragen und übernehme zusätzlich mehrere Wartungsaufgaben, die ich eigentlich nicht machen müsste, sie aber trotzdem gerne mache. Diese Wartungen von Motoren und Maschinen sparen meinem AG einen Betrag von jährlich ungefähr 20.000€ ein.
Jetzt zu meiner Frage: Ist es überhaupt möglich über eine Höhergruppierung und einer zusätzlichen Stufenvorweggewährung von 5/4 in 7/5 oder 6 zu steigen?
2. Frage:
In meinem Beruf mache ich aufgrund von Wachdiensten und Rufbereitschaften regelmäßige Überstunden.
Wenn ich krank bin oder im Urlaub, erhalte ich für jeden dieser Tage einen Durchschnittsbetrag der geleisteten Überstunden der letzten Monate. Nun zu meiner Frage:
Wenn ich mit meiner Ehefrau irgendwann ein Kind bekomme und sie die Elternzeit in Anspruch nimmt, dann habe auch ich ein Recht auf 2 Monate Elternzeit. Werden in dieser Zeit neben meinem 65 prozentigen Grundgehalt auch die Durchschnittsbeträge meiner Überstunden bezahlt?
Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt der meine doch etwas spezielleren Fragen beantworten kann und bedanke mich dafür schon einmal recht herzlich.
Freundliche Grüße,
Martin