Der AL1 wurde ersonnen, um gute Schreibkräfte ohne Berufsausbildung für andere Tätigkeiten in der Verwaltung zu befähigen. Ich sehe nicht, warum jemand mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung mit kaufmännischem und Bürobezug den bräuchte.
Die aufenthaltsrechtlichen Bezüge einer Universität lassen in diesem Bereich bloße Rechtsanwendung vermuten. Unter "Teamassistenz" werden gewöhnlich solche Aufgaben verortet, wie sie seinerzeit der Aktengehilfe hatte, also Anlerntätigkeiten. Sofern "Finanzadministration (Haushalt)" sich auf das Führen der drei Tabellenblätter in Excel, auf denen der Mittelabfluss aus den drei bewirtschafteten Haushaltstiteln nachgehalten wird, beschränkt, handelt es sich ebenso um Anlerntätigkeiten. Unter diesen Annahmen wäre bereits E6 mutmaßlich zu hoch gegriffen. Die auszuübende Tätigkeit kann aber gerne noch präzisiert werden, damit man sich ein besseres Bild machen kann.