Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Versuch:
Lese ich es richtig, dass. Den Richtern diese kleine Erhöhung reicht um (zwar an der unteren Grenze) amtsangemessene Besoldung zu gewähren?
Dachte bisher da muss eine deutlich höhere Erhöhung her?
SwenTanortsch:
Die sog. neuen Länder alimentierten, bevor ab 2021 der sachwidrige Zulagenunsinn eingesetzt hat, insgesamt tendenziell noch "am wenigsten" sachwidrig. So betrug die Differenz zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation 2020 in
Sachsen-Anhalt 9,8 %
Sachsen 10,3 %
Thüringen 12,3 % und
Mecklenburg-Vorpommern 15,0 %
Brandenburg hatte sich mit 19,2 % bereits in das untere Feld aller Länder einsortiert.
Insofern werden jene 3,25 % nicht ansatzweise ausreichend sein, um wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. Aber sie sind zumindest ein erstes Zugeständnis, das dem kostanten Druck insbesondere des tbb geschuldet ist.
Versuch:
Dann macht die Aussage der Richter aber 0 Sinn.
Man kann ja sagen, richtige Richtung usw., Aber trotzdem müsste man dann klar auf die viel zu geringe Erhöhung hinweisen.
Ich lese hier eher das Gegenteil
SwenTanortsch:
Hm, was man "muss" und was nicht, bleibt ja jeder Gewerkschaft oder jedem Verband selbst überlassen. Die von mir genannten Prozentwerte beruhen auf Berechnungen, die sich eng an die aktuelle bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung angelehnt haben (nur die realitätsgerechten Beträge der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife fehlten, da sie zu jenem Zeitpunkt als lange Reihe nur für Thüringen vorlagen, sodass die Prozentwerte insgesamt zu gering sind); und jene Berechnungen sind in dem bekannten DÖV-Beitrag in jedem Posten transparent gemacht worden. Ich gehe davon aus, dass der TRB jedoch anders als der tbb keine aktuellen Berechnungen vorgenommen hat; denn das ist nach meiner Erfahrung weiterhin in Beteiligungsverfahren eher der Normalfall, also dass dort von den Gewerkschaften und Verbänden zumeist eher keine konkreten Berechnungen vorgenommen werden. Entsprechend äußert sich der TRB kritisch, aber eben nicht konkret kritisch und schließt er sich den konkreten Forderungen des tbb an (s. S. 2 unten). Darin sollten die Aussagen des TRB Sinn machen oder ihren Sinn enthalten: Seine Aussagen sind politisch zu lesen; sie bleiben hinsichtlich der konkreten Prüfbeträge im Ungefähren, um auf dieser Grundlage konkrete Forderungen zu stellen.
HansDampf:
Hat sich hier schon wieder etwas getan?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version