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[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%

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semper fi:

--- Zitat von: HansDampf am 04.01.2023 17:07 ---Hat sich hier schon wieder etwas getan?

--- End quote ---

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

amorph82:
Das sind doch mal gute Ansätze, die da in einigen Bundesländern diskutiert werden. Gibt es ähnliche Bestrebungen aktuell auch in NRW? Ist da jemand gerade auf dem aktuellen Stand?

Big T:
für sachgerecht würde ich empfinden, wenn die Besoldung zukünftig an Bürgergeld/Inflation als Basis für Veränderungen gekoppelt wäre und gleichzeitig bei Tarifrunden stets NUR über dass jeweilige Tarifgebiet gesprochen wird, also Beamte ("Übertragung des Ergebnisses") nicht Gegenstand von Kalkulationen sind und damit außen vor gelassen werden .

CK7985:

--- Zitat von: semper fi am 12.01.2023 19:15 ---
--- Zitat von: HansDampf am 04.01.2023 17:07 ---Hat sich hier schon wieder etwas getan?

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Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

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Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.

semper fi:

--- Zitat von: CK7985 am 13.01.2023 10:37 ---
--- Zitat von: semper fi am 12.01.2023 19:15 ---
--- Zitat von: HansDampf am 04.01.2023 17:07 ---Hat sich hier schon wieder etwas getan?

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Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

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Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.

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Naja, zunächst einmal dürfte eine Erhöhung von 3,25% schon bei weitem nicht ausreichen um eine verfassungsgemäße Alimentation herbei zu führen. Das ist Punkt eins. Wenn aber bei der nächsten Tarifverhandlung ein Plus von 5 % für die Tarifbeschäftigten herauskäme und das dann auf die Beamten übertragen werden soll, dann will man natürlich nicht die 5% nochmal oben drauf geben zu den 3,25%, sondern nur die Differenz. Insgesamt bleibt es bei der Verfassungswidrigkeit, um die zu vermeiden müsste man inflationsbereinigt wahrscheinlich um die 15 % oder mehr anheben aber das ist natürlich viel zu teuer für Frau Taubert. Verfassungsbruch ist da ein doch viel einträglicheres Geschäft. Ich würde mir ja wünschen, dass auf Verfassungsbruch Haftstrafe steht, dann würden sich die Herrschaften in der Politik viel eher mal bewegen.

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