Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
cyrix42:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 22.01.2023 17:44 ---Bei den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich scheint das Geld lockerer zu sitzen, als bei den Geberländern. 8)
--- End quote ---
Und wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht verstanden hat... o.O
semper fi:
--- Zitat von: Solitair am 22.01.2023 14:05 ---Da sind wir in Hessen noch weit von entfernt. In gleicher Besoldungsgruppe und vergleichbarer Erfahrungsstufe ist mein Gehalt in Hessen mtl. rund 250 Euro niedriger als es in Thüringen wäre. Und ich kann mich noch erinnern, als wir dort Aufbauhilfe geleistet haben.
--- End quote ---
Halte ich für ein Gerücht, mit meiner Besoldungs- u. Erfahrungsstufe hätte ich in Hessen 147€ netto mehr in der Tasche.
Im Übrigen sind ja mehrere Erhöhungen für die Kollegen in Hessen vorgesehen. Und 2,2 % zum 01.08.22, 3% zum 01.04.23, 1,89% zum 01.08.23 und 3% zum 01.01.24, sind ja wohl deutlich mehr als das, was in Thüringen vorgesehen ist. Das sollte man wohl ehrlicher Weise auch sagen, bevor man solche Kommentare ablässt.
CK7985:
--- Zitat von: semper fi am 20.01.2023 15:31 ---
--- Zitat von: frontkyf am 20.01.2023 11:28 ---Hallo Semper Fi,
wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?
Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏
--- End quote ---
Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.
--- End quote ---
Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?
clangera:
--- Zitat von: CK7985 am 26.01.2023 20:05 ---
--- Zitat von: semper fi am 20.01.2023 15:31 ---
--- Zitat von: frontkyf am 20.01.2023 11:28 ---Hallo Semper Fi,
wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?
Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏
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Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.
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Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?
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Das steht in § 3 Nr. 11c EStG - für Beamte gelten keine anderen einkommenssteuerrechtlichen Regeln als für Arbeitnehmer auch. Die Formulierung in § 3 des Gesetzentwurfs deutet auch klar in die Zweckrichtung. 3.000 Euro gibt es danach übrigens nur für Beamte mit Familienstufe 2 und mindestens 2 Kindern.
Big T:
Heute wurde ja im Landtag beraten..
Hat jemand zugeguckt und kann zusammenfassen?
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