Die VL machen es hier tatsächlich etwas undurchsichtig... aber der SB der Abrechnungsstelle hat Recht.
Ihr Eigenanteil an der VL (mit den benannten Werten enstprechend 40,00 € an VL überwiesen, minus Arbeitgeberanteil 6,65 € = 33,35 € Eigenanteil) wurde ja auch vom vorherigen Arbeitgeber (in Ihrem Auftrag) überwiesen. R Go muss auch die Zahlung der VL vollumfänglich zurückgefordert werden.
Die 33,35 € Eigenanteil der letzten Zahlung, die der vorherige Arbeitgeber zurückfordert, liegen weiterhin als Guthaben auf Ihrer Vermögensanlage.