Autor Thema: Rückzahlung wegen Überzahlung  (Read 1536 times)

Unique

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Rückzahlung wegen Überzahlung
« am: 25.10.2022 09:36 »
Hallo,

mein Arbeitsverhältnis endete am 31.08.2022. Versehentlich habe ich für September noch Gehalt bekommen und das natürlich gemeldet. Jetzt habe ich heute den angekündigten Brief vom Landkreis (die machen da die Abrechnung) bekommen und soll 40 Euro mehr zurückzahlen als ich bekommen habe. :o
Lt. SB vom Kreis ist das wegen der VL. Klar, das sind 40 Euro pro Monat, allerdings zahlt die Gemeinde davon ja nur 6,65 Euro, der Rest wird ja eh von mir bezahlt. Dementsprechend müsste ich doch eigentlich nur den AG Anteil mehr überweisen, oder?

Hat jemand einen Plan?  :-X

R Go

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Antw:Rückzahlung wegen Überzahlung
« Antwort #1 am: 25.10.2022 10:22 »
Die VL machen es hier tatsächlich etwas undurchsichtig... aber der SB der Abrechnungsstelle hat Recht.

Ihr Eigenanteil an der VL (mit den benannten Werten enstprechend 40,00 € an VL überwiesen, minus Arbeitgeberanteil 6,65 € = 33,35 € Eigenanteil) wurde ja auch vom vorherigen Arbeitgeber (in Ihrem Auftrag) überwiesen. R Go muss auch die Zahlung der VL vollumfänglich zurückgefordert werden.

Die 33,35 € Eigenanteil der letzten Zahlung, die der vorherige Arbeitgeber zurückfordert, liegen weiterhin als Guthaben auf Ihrer Vermögensanlage.


Unique

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Antw:Rückzahlung wegen Überzahlung
« Antwort #2 am: 25.10.2022 10:58 »
Jetzt ergibt das Ganze Sinn. Stand wohl etwas auf dem Schlauch  :o
Vielen Dank! :)