Autor Thema: [NW] Besoldung während Erprobungszeit  (Read 1261 times)

Tomb9680

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[NW] Besoldung während Erprobungszeit
« am: 25.10.2022 10:36 »
Hallo zusammen,

ich habe jetzt einige Zeit gesucht, aber nichts über das Thema gefunden:

- Revision zum Konrektor war im Juni und wurde mit Auszeichnung bestanden. Danach bisher nur ein Schreiben mit der Absichtserklärung zur Ernennung erhalten. Sonst weder Besoldungserhöhung noch Urkunde erhalten.
- Nach heutiger Rückfrage wurde mitgeteilt, dass ja erstmal eine Beauftragung mit 6 monatiger Erprobungszeit folgt.
- Ergänzung: Bundesland ist NRW

Nun ist die Frage, ob die letzten Monate auf diese Erprobungszeit anerkannt werden und ist in der Erprobungszeit schon eine höhere Besoldung zu erwarten?

Viele Grüße

Thomas
« Last Edit: 27.10.2022 01:33 von Admin2 »

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Antw:Besoldung während Erprobungszeit
« Antwort #1 am: 25.10.2022 16:14 »
Wurde der Dienstposten bereits übertragen?

Die Erprobungszeit berechnet sich ab der Übertragung des Dienstpostens. Vor Ablauf der Erprobungszeit und der eventuell anschließenden Beförderung (Ernennung mit Urkunde) steht einem in der Regel keine höhere Besoldung zu.

Tomb9680

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Antw:[NW] Besoldung während Erprobungszeit
« Antwort #2 am: 27.10.2022 09:49 »
Die zuständige Dame bei der Bezirksregierung meinte nur, dass zunächst eine Beauftragung kommen würde, aber scheinbar hat sie diese auf ihrem Schreibtisch vergessen. Sie meinte zwar es würden noch Unterschriften fehlen, aber dafür benötigt man doch keine 4 Monate.... schon alles sehr merkwürdig.