Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2020 zum TVöD wurde in § 1 folgende Änderung zur PE § 17 TVöD vereinbart:
d) An Nummer 1 der Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a, und 5 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Bei Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, die einer anderen als der bisherigen Entgelttabelle zugeordnet ist (Tabellenwechsel), werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der bisherigen Entgeltgruppe erreicht haben.“
Dieser Änderungstarifvertrag tritt zum 1. November 2022 in Kraft. (§ 2
Inkrafttreten: Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2022 in Kraft. )