Autor Thema: Höhergruppierung TV-L S Tabelle  (Read 1342 times)

BigBaluba

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Höhergruppierung TV-L S Tabelle
« am: 26.10.2022 14:55 »
Moin Forum,

das Unternehmen für das ich arbeite ist an den TV-L angelehnt, bezahlt werden wir aber nach der TV-L S Tabelle. Jetzt wurden mehrere Mitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit aus der Gruppe 2 in Gruppe 4 höher eingruppiert. Eine betroffene Person war in Gruppe 2 in Stufe 4 und wurde jetzt in Gruppe 4 in Stufe 2 eingestuft.

Meiner Meinung nach müsste die Person aber von Gruppe 2 Stufe 4 in Gruppe 4 Stufe 3 eingestuft werden.

Unser Geschäftsführer sagt, dass das nicht der Fall ist und hat auf die Höhergruppierungsmatrix der TV-L Tabelle verwiesen.

Meiner Meinung nach wird damit der Paragraph 17 außer acht gelassen.

Meine Frage ist jetzt einmal um mich abzusichern, ob ich richtig in der Annahme und Anwendung des Paragraphen liege, dass man von Gruppe 2 Stufe 4, in Gruppe 3 Stufe 3 und von da in Gruppe 4 Stufe 3 aufsteigt. Oder geht man bei einer Höhergruppierungen in der TV-L S Tabelle doch anders vor. Oder gibt es für die TV-L S Tabelle auch eine Höhergruppierungsmatrix? Die könnte unseren Geschäftsführer auf jeden Fall sofort überzeugen. Er meinte, so lange es keine Matrix für die TV-L S Tabelle gibt müssen wir die TV-L Matrix anwenden. Ich habe ihm zwar gesagt, dass die TV-L Matrix ganz andere Beträge in den jeweiligen Ausgangspunkten hat, als die TV-L S Tabelle, für ihn kommt eine manuelle Anwendung des Paragraphen aber erstmal nicht in Frage.

Vielen Dank für eure Hilfe

McOldie

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Antw:Höhergruppierung TV-L S Tabelle
« Antwort #1 am: 26.10.2022 15:05 »
Ja, die Berechnung ist richtig. Die Vorschrift des § 17 gilt auch für die sogen. "S-Tabelle".
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Vorschrift auch nicht durch arbeitsvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen ist. Insoweit kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag über die Anwendung des TV-L an.

FrankFurter

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Antw:Höhergruppierung TV-L S Tabelle
« Antwort #2 am: 27.10.2022 16:07 »
Reden wir von dieser Matrix:

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Mal abgesehen davon, dass es nur eine Hilfe ist und die Zahlen von TvL-S hergenommen werden müssen, wäre selbst bei dieser Tabelle doch zu sehen, dass bei EG2 ST 4, das rot markiert ist, also man 100 € Garantiebetrag plus EG3 St 3 bekommt. Als nächsten Schritt kann man also nicht in die EG 3/3 gucken und dann auf 4/2 höhergruppieren, sondern es sind eben die EG 3/3 Plus 100 Euro und damit hat man eine andere Grundlage. Wobei ich mich gerade eh wundere, die Zahlen passen garnicht zur aktuellen Tabelle, und wenn man die 2Ü noch berücksichtigt, ist der Weg nochmal anders (liefe aber auch auf die EG 4/3 hinaus.

So oder so, du musst ihn davon überzeugen, dass der reine Gesetztestext natürlich die Arbeitsgrundlage ist und nicht, was irgendwelche Programme sagen oder was irgendwelche Matrixen aus der Vergangenheit sagen, deren Grundlage dann auch auch noch nicht die TV-L S Werte sind...

CU Frankfurter

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung TV-L S Tabelle
« Antwort #3 am: 27.10.2022 16:47 »
Der Garantiebetrag steht anstelle und nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn zu. Er wird bei der Ermittlung der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nicht berücksichtigt. Im TV-L gibt es keine E2Ü, das ist ein reiner TVÜ-L-Regelungsgehalt, der für die Anwendung der Normen des TV-L keine Rolle spielt.

Welcher "Gesetzestext"?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung TV-L S Tabelle
« Antwort #4 am: 27.10.2022 17:55 »

Meiner Meinung nach müsste die Person aber von Gruppe 2 Stufe 4 in Gruppe 4 Stufe 3 eingestuft werden.
Korrekt.
Frage den Geschäftsführer mal ob er lesen kann.

Oder Frage ihn in welcher Stufe man von S2 Stufe 4 in der S3 landet
Wenn er Stufe 3 sagt, dann Frage ihn wo man von der S3 Stufe 3 in die S4 landet.
Und dann habt ihr doch alles richtig gemacht.

Ansonsten wenn er nicht lesen kann oder nicht Stufe 3 sagt, sage nichts mehr und rate den Betroffenen, dass er doch einen 5 Zeiler beim ArbG einreichen soll, damit die das klären.