Moin Forum,
das Unternehmen für das ich arbeite ist an den TV-L angelehnt, bezahlt werden wir aber nach der TV-L S Tabelle. Jetzt wurden mehrere Mitarbeiter aufgrund ihrer Tätigkeit aus der Gruppe 2 in Gruppe 4 höher eingruppiert. Eine betroffene Person war in Gruppe 2 in Stufe 4 und wurde jetzt in Gruppe 4 in Stufe 2 eingestuft.
Meiner Meinung nach müsste die Person aber von Gruppe 2 Stufe 4 in Gruppe 4 Stufe 3 eingestuft werden.
Unser Geschäftsführer sagt, dass das nicht der Fall ist und hat auf die Höhergruppierungsmatrix der TV-L Tabelle verwiesen.
Meiner Meinung nach wird damit der Paragraph 17 außer acht gelassen.
Meine Frage ist jetzt einmal um mich abzusichern, ob ich richtig in der Annahme und Anwendung des Paragraphen liege, dass man von Gruppe 2 Stufe 4, in Gruppe 3 Stufe 3 und von da in Gruppe 4 Stufe 3 aufsteigt. Oder geht man bei einer Höhergruppierungen in der TV-L S Tabelle doch anders vor. Oder gibt es für die TV-L S Tabelle auch eine Höhergruppierungsmatrix? Die könnte unseren Geschäftsführer auf jeden Fall sofort überzeugen. Er meinte, so lange es keine Matrix für die TV-L S Tabelle gibt müssen wir die TV-L Matrix anwenden. Ich habe ihm zwar gesagt, dass die TV-L Matrix ganz andere Beträge in den jeweiligen Ausgangspunkten hat, als die TV-L S Tabelle, für ihn kommt eine manuelle Anwendung des Paragraphen aber erstmal nicht in Frage.
Vielen Dank für eure Hilfe