Autor Thema: Kündigungsfrist Tvöd-SuE  (Read 1076 times)

Mantuvo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Kündigungsfrist Tvöd-SuE
« am: 26.10.2022 20:40 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Meine Frau ist aktuell bei einem Arbeitgeber beschäftigt, bei welchem der TVöD-SuE Anwendung findet.

Aktuell ist sie in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis.

Bei dem Arbeitgeber ist sie seit 01.08.2014 auf 450€ Basis angestellt.
Ab dem 01.08.2015 bis zum 31.07.2017 hat sie bei diesem Arbeitgeber eine Ausbildung als Heilerziehungspflegerin absolviert (Wichtig: Es wird als fachpraktisches Berufspraktikum gewertet).
Anschließend war sie in den folgenden Zeiträumen sachlich befristet bei diesem Arbeitgeber angestellt:
- August 2017 bis Oktober 2017, anschließend vorzeitig verlängert vom Oktober 2017 bis Januar 2018, anschließend vorzeitig verlängert vom Januar 2018 bis März 2019.

Dann wurde vorzeitig ab September 2018 der Wechsel bei diesem Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgenommen

In den Gehaltsabrechnungen wird als Eintrittstermin der August 2014 ausgeführt (Beginn 450€-Job). Dagegen wird im Arbeitsvertrag zur Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Eintrittstermin der August 2017 genannt (1. (befristeter) Arbeitsvertrag nach der Ausbildung).

Die letzten 2,5 Jahre war sie nun in Elternzeit gewesen, arbeitet aber jetzt wieder.

 Nun will meine Frau den Arbeitgeber wechseln. Wir sind gerade am überlegen, wie lange ihre Kündigungsfrist ist.

Ich bin der Meinung, dass diese 3 Monate zum Quartalsende beträgt.
Berechnung Beschäftigungszeit:
August 2015 bis heute = 7 Jahre und knappe 3 Monate
Grund: Soweit ich informiert bin, zählt das Berufspraktikum auch als Beschäftigungszeit (anders als bei einer klassischen Ausbildung, zB Bürokaufmann, da zählt ja die Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungszeit).
Die befristeten Verträge würde ich ebenfalls als Beschäftigungszeit rechnen. Ebenso Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit.

Nun stellt sich die Frage:
Ist dem so? Wird das fachpraktische Berufspraktikum (quasi Ausbildung), die befristeten Verträge und die Elternzeit etc als Beschäftigungszeit bewertet, sodass ich auf die Beschäftigungszeit von etwas mehr als 7 Jahren komme?
Somit auf 3 Monate zum Quartalsende und bei einer Kündigung vor dem 31.12.2022 ein Ende des Vertrages zum 31.03.2023?

Oder zählt sogar der Zeitraum des 450€-Jobs dazu?
Dann wären es ja sogar 4 Monate zum Quartalsende.

Bereits vielen Dank für eure sachkundigen Antworten.

Viele Grüße

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Kündigungsfrist Tvöd-SuE
« Antwort #1 am: 27.10.2022 08:32 »
Ein 450 €-Job (Minijob) ist unstreitig ein Arbeitsverhältnis. Insofern ist dieser in jedem Fall mit in die Beschäftigungszeit einzubeziehen. Ob die Ausbildungszeit im konkreten Fall als Arbeitsverhältnis zu werten ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Eine "klassische" Berufsausbildung ist jedenfalls kein Arbeitsverhältnis.